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Werbeanlage darf errichtet werden

Pressemitteilung Nr. 34/2023

Eine beleuchtete Plakatanschlagetafel darf in Mendig errichtet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, beantragte bei dem Landkreis Mayen-Koblenz die Genehmigung für eine Werbeanlage. Das Grundstück, auf dem die Werbeanlage errichtet werden soll, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Band – 3. Änderung“ der Stadt Mendig in einem Teilgebiet, das als besonderes Wohngebiet ausgewiesen ist und eine Baugrenze vorsieht. Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind im Plangebiet u. a. Fremdwerbeanlagen verboten. In der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks finden sich mehrere Gebäude, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden (u. a. Flächen für den Kfz.-Handel, ein Sonnenstudio mit Kosmetik- und Nagelstudio, Praxis für Physio­therapie und Krankengymnastik). Darüber hinaus gibt es einige Wohnhäuser, an denen teilweise Fremdwerbeanlagen angebracht sind. Die Stadt Mendig versagte ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben, woraufhin der Landkreis Mayen-Koblenz den Baugenehmigungsantrag der Klägerin ablehnte. Dagegen erhob die Klägerin zunächst Widerspruch und in der Folge Klage.

 

 

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Kein Neubau einer Moschee in der vorgesehenen Dimension in Germersheim

Pressemitteilung Nr. 14/2023

Der Verein DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Germersheim hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung der von ihm geplanten Moschee – mit einer Nutzfläche von ca. 2.226 m² und zwei Gebetsräumen mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 625 m² – in einem besonderen Wohngebiet in Germersheim. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.

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Tötungsdelikt in Koblenz

Erstmitteilung 2010 Js 74417/23

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen, grausamen Mordes gegen eine 40-jährige bulgarische Staatsangehörige und einen 47 Jahre alten Bulgaren.

Am 22.11.2023 erhielt die Rettungswache Koblenz nachts gegen 1.25 Uhr eine Notrufmeldung über eine in einer Wohnung in Koblenz befindliche Frau, die Hilfe benötige. Nach notärztlicher Erstversorgung der bereits bewusstlos und mit Herzstillstand vorgefundenen Frau, wurde sie in ein Koblenzer Krankenhaus gebracht, wo sie noch im Laufe der Nacht endgültig verstarb.

Die Frau – eine 31-jährige Bulgarin – war offenbar als Prostituierte tätig und wies bei Eintreffen des Notarztes schwerste Verletzungen am ganzen Körper auf. Sie befand sich in einem katastrophalen Gesamtzustand. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion muss davon ausgegangen werden, dass sie über einen längeren Zeitraum immer wieder massiv misshandelt und regelrecht zu Tode gequält worden ist.

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Entlassung eines Mitglieds des Technischen Hilfswerks rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 33/2023

Die Entlassung eines ehrenamtlichen Helfers des Technischen Hilfswerks (THW) ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger war seit rund 20 Jahren Mitglied des THW, zuletzt in der Funktion eines Schirrmeisters. Weil er außerdem seit mehreren Jahren Mitglied einer Band ist, die vom Innenministerium Rheinland-Pfalz als rechtsextremistisch eingestuft wird, entließ die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ihn mit Bescheid vom 20. September 2022 aus dem Dienstverhältnis.

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Aushebung eines großen Labors zur Herstellung synthetischer Drogen

Aushebung eines großen Labors zur Herstellung synthetischer Drogen im Raum Neuwied

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Polizeipräsidiums Koblenz

Am 12. Oktober 2023 konnte durch die Polizeiinspektion Neuwied innerhalb eines Lagerhallenkomplexes im Bereich Neuwied ein hochprofessionelles Labor zur Herstellung von Amfetamin entdeckt werden. Hierbei wurden neben mehr als 500 Behältnissen unterschiedlicher Größe mit noch nicht abschließend untersuchten Chemikalien sowie Syntheseabfällen mit stark ätzenden und alkalischen PH-Werten auch ca. 100 Liter Amfetamin-Base aufgefunden. Die sichergestellte Substanz eignet sich zur Herstellung von etwa 500 Kilogramm Amfetamin-Paste, deren Straßenverkaufswert in einer Größenordnung von mehreren Millionen Euro liegen dürfte.

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Ehrenamtliche Richtertätigkeit wichtiger Bestandteil der Rechtsprechung

Pressemitteilung Nr. 32/2023

Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Koblenz endet am 31. Dezember 2023. Aus diesem Anlass hatte der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz Dr. Ralf Geis die ehrenamtlich Engagierten in das Neue Justizzentrum Koblenz eingeladen.

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Fraktion hat im Einzelfall Anspruch auf schriftliche Unterrichtung

Fraktion hat im Einzelfall Anspruch auf schriftliche Unterrichtung durch den Oberbürgermeister

Pressemitteilung Nr. 31/2023

Dem Auskunftsbegehren einer Fraktion über Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung kann bei umfangreichen und schwierigen Fragestellungen nur durch schriftliche Unterrichtung Rechnung getragen werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Klägerin ist eine Fraktion im Stadtrat Bad Kreuznach. Sie bat den Oberbürgermeister der Stadt, ihr schriftlich Auskunft zu erteilen, nach welcher Formel sich die erfolgsbezogenen Vergütungen der Geschäftsführer verschiedener städtischer Gesellschaften berechnen. Außerdem sollten die Berechnungsergebnisse für die Jahre 2019 bis 2021 nachvollziehbar dargestellt werden. Der Oberbürgermeister hat diese Fragen vorprozessual nicht beantwortet.

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Kein Grundsteuererlass für nur teilweise ausgelastetes Tenniszentrum

Pressemitteilung Nr. 30/2023

Die Betreiberin eines Tenniszentrums hat keinen Anspruch auf einen (teilweisen) Erlass der Grundsteuer im Veranlagungszeitraum 2015 und 2016. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Weil ihr Tenniszentrum im maßgeblichen Zeitraum nur teilweise wirtschaftlich ausgelastet war, beantragte die Klägerin den Erlass der Grundsteuer. Dies lehnte die beklagte Stadt ab. Hiergegen wandte sich die Klägerin zunächst erfolglos mittels Widerspruch und sodann mit ihrer Klage.

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Flutkatastrophe - Katastrophenschutztechnisches Gutachten liegt vor

Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 07.07.2023

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anfang Juni ein katastrophenschutztechnisches Gutachten zur Einsatzführung in Auftrag gegeben. Der Sachverständige hat nunmehr sein Gutachten vorgelegt.

Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14.07.2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen.

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Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der `Ndrangheta

Folgemitteilung zur Erstmitteilung vom 03.05.2023 - 2090 Js 2205/21 –

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen zehn Angeschuldigte Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben.

Darin wird neun der Angeschuldigten zur Last gelegt in 26 Fällen und einem der Angeschuldigten in 11 Fällen banden- und gewerbsmäßig Betrugsstraftaten begangen zu haben. Insgesamt sollen sich die Angeschuldigten auf Kosten der Allgemeinheit um einen Betrag in Höhe von rund 106.000.- EUR bereichert haben.

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Wildschutzzaun in der Gemarkung Rolandswerth muss entfernt werden

Pressemitteilung Nr. 29/2023

Die Beseitigungsverfügung für einen Wildschutzzaun in der Gemarkung Rolandswerth ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger, der sich hobbymäßig forstwirtschaftlich betätigt, errichtete auf den in Streit stehenden, im Außenbereich liegenden bewaldeten Grundstücken ohne Baugenehmigung einen Wildschutzzaun. Nachdem das zuständige Forstamt dem Landkreis Ahrweiler mitgeteilt hatte, der Zaun sei zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes nicht erforderlich, gab der Landkreis dem Kläger auf, den Zaun, für den auch keine Baugenehmigung erteilt werden könne, zu beseitigen. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erhob der Kläger Klage, die das Verwaltungsgericht abwies.

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Zurückstufung eines Oberstudiendirektors in das Amt eines Studiendirektors

Pressemitteilung Nr. 13/2023

Ein Oberstudiendirektor (Besoldungsgruppe A 16), der sich während seiner Tätigkeit als Leiter eines staatlichen Kollegs im Unterricht mehrfach unangemessen – teilweise mit sexistischem Einschlag – gegenüber Schülerinnen geäußert sowie – auch noch nach seiner aus Anlass des behördlichen Disziplinarverfahrens erfolgten Abordnung – datenschutzrechtlichen Vorgaben und einem ihm gegenüber ausgesprochenen Verbot der Führung der Dienstgeschäfte durch Unterrichtserteilung zuwidergehandelt hat, ist in das Amt eines Studiendirektors (Besoldungsgruppe A 15) zurückzustufen. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Damit änderte der für Landesbeamte zuständige Disziplinarsenat die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier, welches noch davon ausgegangen war, die verwirklichten Fehlverhaltensweisen seien nicht erst mit einer Zurückstufung, sondern bereits mit der milderen Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge für die Dauer von 30 Monaten in Höhe von einem Zehntel angemessen geahndet.

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Erfolglose Nachbarklage gegen Umbau eines Hotelgebäudes

Pressemitteilung Nr. 28/2023

Die Baugenehmigung zur Änderung eines ehemals als Hotel genutzten Gebäudes in Niederfischbach verletzt keine Nachbarrechte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im Oktober 2020 erteilte der Landkreis Altenkirchen dem Beigeladenen eine Baugenehmigung zum Umbau des Hotelgebäudes in ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten. Eine im Erdgeschoss vorhandene Gaststätte sowie ein Café sollen im Wesentlichen erhalten bleiben. Weil keine zusätzlichen Kfz-Stellplätze geschaffen werden sollen, wandte sich ein Nachbar zunächst erfolglos mittels Widerspruch und sodann mit seiner Klage gegen die Baugenehmigung und rügte insbesondere eine Verschärfung der aus seiner Sicht bereits angespannten Verkehrssituation.

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Entlassung eines Polizeimeisteranwärters rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 27/2023

Die Entlassung eines im Dienst der beklagten Bundesrepublik Deutschland stehenden Polizeimeisteranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger hatte rund ein Jahr vor seinem Eintritt in den Polizeivollzugsdienst eine Bilddatei (sog. Sticker) in eine über 30 Mitglieder umfassende WhatsApp-Chatgruppe gepostet, auf der eine uniformierte Person zu sehen ist, die eine Gasmaske trägt und auf deren Uniform ein sichtbares Hakenkreuz abgebildet ist. Betitelt ist die Abbildung mit dem Schriftzug „Willste Spaß brauchste Gas“.


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