Erneuter Eilantrag zu zwei Erdwällen in einem kleinen Ort im Westerwald
Erneuter Eilantrag zu zwei Erdwällen in einem kleinen Ort im Westerwald unzulässig
Pressemitteilung Nr. 2/2025
Der Eigentümer einer Grünlandparzelle im Westerwaldkreis bleibt zur Beseitigung zweier von ihm errichteter Erdwälle verpflichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Antragsteller und dessen Ehefrau sind seit 2021 Miteigentümer der Parzelle, auf dem er im Jahr 2022 zwei Erdwälle – insgesamt ca. 100 m lang und ca. 1,50 m hoch – errichtete.
