Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes durch Angriff mit Machete auf die Polizeiinspektion Linz
 2. Folgemitteilung - 6 Js 1872/24
Im Hinblick auf die Vielzahl von Presseanfragen teilt die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit:

Die in dem Verfahren derzeit geführten Ermittlungen richten sich einerseits darauf, den genauen Ablauf der Tat am 06.09.2024 zu rekonstruieren.Nach dem bisherigen Erkenntnisstand soll der Beschuldigte gegen 2.40 Uhr den Schleusenbereich der Polizeiinspektion Linz betreten und zunächst mehrfach auf die Trennscheibe zwischen der Schleuse und der Polizeiwache eingeschlagen und hierbei Tötungsabsichten gegenüber dem wachhabenden Polizeibeamten geäußert haben. Dieser verriegelte daraufhin die Türen der Sicherheitsschleuse. Nachdem die Trennscheibe den Schlägen des Beschuldigten Stand hielt, versuchte dieser die Außentür der Polizeiinspektion zu zerstören. Dadurch verursachte er ein Loch in einen Flügel der Tür, den er durch massive Tritte auch aus seiner unteren Verankerung gerissen haben soll.

Dabei drohte er im weiteren Verlauf vor der Tür befindliche Polizeibeamte zu töten, die zur Unterstützung der Polizeiinspektion Linz hinzugezogen worden waren. Etwa gegen 5.00 Uhr wurde der Beschuldigte durch den Einsatz eines Tasers niedergebracht und festgenommen. Nach einer kurzen medizinischen Untersuchung in einem Krankenhaus konnte er in Gewahrsam und später in Untersuchungshaft genommen werden. Eine Feststellung des genauen Geschehensablaufs erfordert weitere Abklärungen, insbesondere eingehende Vernehmungen von Polizeibeamten.

Im Rahmen der Ermittlungen muss darüber hinaus geklärt werden, ob die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zur Tatbegehung eingeschränkt oder gar aufgehoben war. Hierzu wird eine Begutachtung zu erfolgen haben.

Weiterhin richten sich die Ermittlungen auf Feststellungen zum Umfeld des Beschuldigten. Hierzu gehören Ermittlungen zu seinen unmittelbaren Lebensumständen und solche zu einer möglichen religiösen Umorientierung vom Christentum zum Islam sowie eine etwa geschehene Radikalisierung, auf die sich auch Hinweise im Tatgeschehen selbst ergeben haben. Hierzu werden Zeugen vernommen und umfangreichere digitale Asservate und Spuren ausgewertet. Nähere Angaben hierzu sind derzeit nicht möglich, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden. Allein der Umfang der digitalen Asservate lässt erwarten, dass die Ermittlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass für den Beschuldigten ungeachtet des Umstandes, dass er sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, in vollem Umfang die Unschuldsvermutung gilt.

gez. Kruse
Generalstaatsanwalt