Landkreis Mayen-Koblenz erlässt Haushaltssperre

Landkreis Mayen-Koblenz erlässt Haushaltssperre zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
11.07.2025 PD-Nr. 211-2025 Foto: Kreisverwaltung MYK/Damian Morcinek
KREIS MYK. Der Landkreis Mayen-Koblenz hat am 10. Juni 2025 eine Haushaltssperre gemäß § 101 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erlassen. Diese Maßnahme gilt vorsorglich bis einschließlich 31. Oktober 2025 und dient der Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landkreises. „Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen – aber sie war notwendig. Schon im vergangenen Jahr war klar: Der Haushalt für 2025 würde eine große Herausforderung werden. Nur mit viel Anstrengung und zahlreichen Einsparungen ist es uns gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Aber schon damals war bekannt: Es gibt Risiken. Und leider ist jetzt eingetreten, was damals befürchtet wurde: Wir stehen aktuell sehr nah an unserer finanziellen Belastungsgrenze“, sagt Landrat Marko Boos.

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