Eilantrag gegen die Anordnung zur Herstellung der Löschwasserversorgung
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Anordnung zur Herstellung der Löschwasserversorgung
Pressemitteilung Nr. 20/2024
Die Anordnung einer Verbandsgemeindeverwaltung, mit welcher die Eigentümer eines Wohngebäudes zur Herstellung und dauerhaften Unterhaltung einer eigenen Löschwasserversorgung verpflichtet worden sind, ist ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab dem hiergegen gerichteten Eilantrag statt.