Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Puderbach bestätigt
Pressemitteilung Nr. 1/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage gegen die im April 2025 durchgeführte Bürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Puderbach abgewiesen.
Im Vorfeld der Wahl sowie der anschließenden Stichwahl kam es zu verschiedenen medialen Veröffentlichungen. Im nicht-amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Verbandsgemeinde Puderbach wurde durch die Freie Wählergemeinschaft Verbandsgemeinde Puderbach e. V. mehrmals ein Inserat veröffentlicht, in dem für die Wahl des später erfolgreichen Bewerbers geworben wurde und unter dem die Namen und Funktionen zahlreicher Mitglieder der Wählergemeinschaft aufgelistet waren. Darüber hinaus rief der später gewählte Kandidat unter zwei von ihm auf Facebook und Instagram geposteten Bildern, welche ihn gemeinsam mit dem Landrat und dem 1. Kreisbeigeordneten des Landkreises Neuwied zeigten, dazu auf, ihn zu wählen. Der 1. Kreisbeigeordnete des Landkreises Neuwied teilte zudem am Tag der Stichwahl zwei Beiträge des später gewählten Bewerbers auf Facebook. Nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhob der Kläger unter Geltendmachung einer Verletzung des Grundsatzes der freien Wahl zunächst Einspruch und im Anschluss an den zurückweisenden Einspruchsbescheid der Kreisverwaltung Neuwied Klage gegen die Wahl.



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