Angebliche Betriebsprüfungen:
Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz warnt Gewerbetreibende, Unternehmen und Steuerberatungen vor betrügerischen E-Mails
Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten E-Mails, die den Eindruck erwecken, von einer offiziellen Stelle zu stammen. Die Nachrichten richten sich insbesondere an Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Gewerbetreibende und Unternehmen und kündigen eine vermeintliche „Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung“ an. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Betrugsmasche.
Die Steuerverwaltung stellt klar: Prüfungsanordnungen für Betriebsprüfungen werden ausschließlich durch die zuständigen Finanzämter erlassen. Die Steuerverwaltung versendet keine entsprechenden Ankündigungen oder Prüfungsanordnungen dieser Art. Zudem unterscheiden sich echte Schreiben der Finanzämter in Aufbau und Inhalt deutlich von den derzeit im Umlauf befindlichen betrügerischen Nachrichten. So enthalten tatsächliche Prüfungsanordnungen beispielsweise konkrete Angaben zum zuständigen Finanzamt sowie zur zuständigen Außenprüferin oder zum zuständigen Außenprüfer.
In den gefälschten E-Mails wird auf einen vermeintlichen PDF-Anhang verwiesen. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine HTML-Datei, die nach dem Öffnen zur Eingabe eines Passworts auffordert. Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Aufforderungen nicht von den Finanzämtern stammen. Zudem wird grundsätzlich nicht über ein solches Schreiben zur Eingabe von Passwörtern oder zur Zahlung aufgefordert. Betroffene sollten den Anhang keinesfalls öffnen, keine persönlichen oder vertraulichen Daten eingeben und keinen Zahlungsaufforderungen nachkommen.
Empfängerinnen und Empfängern solcher E-Mails wird empfohlen, die Nachrichten unverzüglich zu löschen. Wer bereits Daten eingegeben oder einen Anhang geöffnet hat, sollte geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls die zuständigen IT-Verantwortlichen einschalten.

