Resolution verabschiedet - Landrat Hallerbach: GKV-Reform ist Ende der Rechtssicherheit für Krankenhaus-Finanzierung – Sicherungsfonds für Krankenhäuser in RLP gefordert
Foto: Thomas Herschbach  
Kreis Neuwied. Im Zusammenhang mit der anhaltenden Kritik der Landrätinnen und Landräte von Rheinland-Pfalz an der Reform der gesetzlichen Krankenkassen unterstützt der Landrat des Landkreises Neuwied, Achim Hallerbach, die Position seines Kollegen Volker Boch. Der Landrat des Rhein-Hunsrück Kreises hatte am vergangenen Samstag -und somit schon einen Tag nach dem Votum von Bundestag und Bundesrat für eine Reform der gesetzlichen Krankenkassen- ein Schreiben an den rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch versendet und dabei die massive Kritik der Landräte Nord nochmals untermauert. Die hatten bereits vor der Entscheidung eine Resolution an den Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht und dort Argumente für ihren Widerstand gegen die GKV-Reform hinterlegt.

„Gerade von den Regierungsfraktionen des Bundestages wird nach wie vor der Eindruck vermittelt, als sei damit der große Wurf gelungen. Diese positive Grundstimmung ist trügerisch und wir Landräte können eine solche Haltung keineswegs nachvollziehen“, bezieht Landrat Achim Hallerbach klar Stellung. Aus gutem Grund: „Die GKV-Reform ist das Ende der Rechtssicherheit für die Finanzierung unserer Krankenhäuser. In der Folge führt diese kalte Strukturpolitik des Bundes unweigerlich zu Schließungen und dieses schlimme Resultat ihres Handelns haben Bundestag und Bundesrat einfach ausgeblendet“, erklärt der Neuwieder Kreis-Chef, zugleich Vorsitzender der Landrätekonferenz-Nord, die einmütige Ablehnung des Gesetzentwurfs zum sogenannten „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“.

Die Landräte aus dem Norden von Rheinland-Pfalz lehnen die Reformpläne zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Foto: Thomas Herschbach  

Mit ihrer eindringlichen Warnung vor den finanziellen Folgen für die Krankenhäuser, den Rettungsdienst und die allgemeine Gesundheitsversorgung hatten sich die Landrätinnen und Landräte aus dem Norden von Rheinland-Pfalz im Rahmen ihrer jüngsten Landrätekonferenz Nord im Neuwieder Kreishaus bereits vor der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat am 10. Juli direkt an den Deutschen Bundestag gewandt und in einer Resolution sechs zwingend erforderliche Positionen für das weiteren Verfahren formuliert: 
Die Sicherstellung, dass die Krankenhaus- und GKV-Reform nicht zu einer faktischen Verpflichtung der Kommunen führt, insolvente Krankenhäuser zur Sicherung der Versorgung übernehmen zu müssen und die Ablehnung einer kalten Strukturreform.
Die Unterstützung und Stärkung der Trägervielfalt insbesondere hinsichtlich der für Rheinland-Pfalz unverzichtbaren freigemeinnützigen Träger.
Die planbare und langfristige Ausfinanzierung der Krankenhausstandorte zur Sicherstellung der wohnortnahen, regionalen stationären Patientenversorgung.
Die Gewährleistung einer auskömmlichen Finanzierung der Krankenhausversorgung, damit wirtschaftlich notwendige Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft dauerhaft bestehen können.
Der Verzicht auf weitere bundesgesetzliche Regelungen zulasten der Kommunen.
Die frühzeitige und verbindliche Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände bei allen weiteren Gesetzgebungsverfahren mit Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung.
„Wir Landkreise stehen zu unserer Verantwortung für eine wohnortnahe und leistungsfähige Gesundheitsversorgung. Wir können jedoch nicht zum finanziellen Rettungsanker für strukturelle Defizite der Krankenhausfinanzierung werden. Wir appellieren daher dringend an den Deutschen Bundestag, die geplanten Reformen in der Praxis so auszugestalten, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet-, die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser gesichert- und die kommunale Ebene vor zusätzlichen, nicht gegenfinanzierten Belastungen geschützt wird“, betont Julia Gieseking, 1.Stellvertreterin des Landkreistages Rheinland-Pfalz.
In diesem Zusammenhang macht Landrat Achim Hallerbach keinen Hehl aus seinem Unverständnis darüber, dass die Pharmakonzerne gemäß der GKV-Reform trotz beträchtlicher Gewinne weniger in das Gesundheitswesen einbringen müssen, als es durchaus möglich gewesen wäre.
Gerade weil die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum unter den neuen Reformbedingungen immer schwieriger zu bewerkstelligen sein wird, fehlt Achim Hallerbach zudem jegliches Verständnis dafür, dass die Bundestagsabgeordneten der Region die massiven Bedenken und vorausschauenden Argumente der Landräte in einer Videoschalte vor der Abstimmung letztendlich haben ins Leere laufen lassen. Die Argumente seien förmlich „abgeprallt“ worden.
„Bundestagsabgeordnete sind die Interessenvertretung der Region in Berlin und sie haben einer Reform zugestimmt, die der Region und insbesondere der ländlichen Region schadet“, lautet das ernüchternde Fazit des Neuwieder Landrats, durch das sich Achim Hallerbach allerdings nicht entmutigen lässt. „Umso wichtiger ist nun die Intensivierung des Austauschs zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden. Wir müssen zielführend abstimmen, was wir dem drohenden Szenario der Krankenhaus-Gefährdung entgegensetzen können. Was wir jetzt brauchen ist ein Sicherungsfonds durch das Land, damit daraus die benötigten Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz gesichert werden können“.