Verwaltung empfiehlt Verzicht auf weiteres juristisches Vorgehen gegen FOC-Erweiterung in Montabaur
Die Stadt Neuwied lehnt die geplante Erweiterung des Factory Outlet Centers (FOC) in Montabaur weiterhin entschieden ab. Dennoch empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat nun, keine weitere Normenkontrollklage einzureichen. Grund dafür ist, dass die Rechtsabteilung die Erfolgsaussichten nach umfassender Prüfung als sehr gering einschätzt.
Die Erweiterung des Outlet-Centers wird in Neuwied seit Jahren kritisch gesehen. Großflächige Einzelhandelsansiedlungen auf der grünen Wiese stehen in Konkurrenz zu gewachsenen Innenstädten, ziehen Kaufkraft ab und beeinträchtigen folglich deren Entwicklung merklich. Entsprechend hat sich die Stadt sowohl im Raumordnungs- als auch im Bebauungsplanverfahren mehrfach gegen die Planungen ausgesprochen und ihre Bedenken deutlich vorgetragen.

„Unsere Haltung hat sich nicht geändert. Wir lehnen die Erweiterung des Outlet-Centers weiterhin ab und hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung hier eine andere Entscheidung trifft“, betont Oberbürgermeister Jan Einig. „Starke Innenstädte sind für die Lebensqualität, den Einzelhandel und die Zukunft unserer Städte von großer Bedeutung. Deshalb haben wir uns in den vergangenen Jahren intensiv gegen die Erweiterungspläne eingesetzt.“
Allein die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen kaum Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang eines Normenkontrollverfahrens erkennen. Maßgeblich dafür sind vor allem aktuelle Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. Danach werden erhebliche Beeinträchtigungen benachbarter Innenstädte in der Regel erst angenommen, wenn mindestens satte zehn Prozent Umsatz abfließen. Einen entsprechenden Nachweis kann die Stadt Neuwied aber nicht führen. 
„Wir müssen zwischen politischer Bewertung und juristischen Erfolgsaussichten unterscheiden“, erklärt Jan Einig. „Auch wenn wir die Erweiterung weiterhin ablehnen, wäre es nicht verantwortungsvoll, erhebliche finanzielle Mittel für einen Rechtsstreit einzusetzen, der nach Einschätzung unserer Juristen kaum zu gewinnen ist.“
Mit dieser Einschätzung steht Neuwied nicht allein. Auch die Stadt Koblenz hat nach eigener Prüfung beschlossen, keinen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan einzureichen. Dabei gehen die dort zugrunde gelegten Gutachten teilweise sogar von noch stärkeren Auswirkungen auf den örtlichen Einzelhandel aus als in Neuwied. Auch andere betroffene Kommunen verzichten nach derzeitigen Erkenntnissen aber auf weitere rechtliche Schritte.