Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Erstmitteilung – 2030 Js 30870/26
Die am 28.05.2026 vermisst gemeldete und in der Nacht vom 29. auf den 30.06.2026 durch Polizeibeamte im Rahmen der Vermisstenfahndung in der Verbandsgemeinde Adenau in ihrem Pkw tot aufgefundene 29-jährige Deutsche aus dem Kreis Ahrweiler ist einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Die Frau wies erkennbare Stich- bzw. Schnittverletzungen auf. Zur Klärung der genauen Todesursache ist eine Obduktion angeordnet worden.
Angehörige hatten die Frau vermisst gemeldet, nachdem diese am 28.05.2026 von dem von ihr geplanten Tagesablauf abgewichen war und auf Kontaktversuche nicht reagierte.
Der Tat dringend verdächtig ist der von ihr getrennt lebende Ehemann, ein 43-jähiger tunesischer Staatsangehöriger.
Der zuletzt in Nordrhein-Westfalen aufenthältige Tatverdächtige ist am 29.05.2026 auf einer Polizeidienststelle in Nordrhein-Westfalen erschienen, um den Sachstand bezüglich einer angeblichen körperlichen Auseinandersetzung mit Dritten zu erfragen, in die er verwickelt gewesen zu sein vorgab. Zu diesem Zeitpunkt, war die Leiche der Frau noch nicht gefunden worden. Aufgrund gegen ihn zu dieser Zeit bereits im Zusammenhang mit dem Verschwinden der Frau bestehender Verdachtsmomente und erkennbarer Blutspuren an seinen Händen wurde ihm die vorläufige Festnahme erklärt.
Das Amtsgericht Koblenz hat am Samstag, den 30.05.2026, auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags und wegen bestehender Fluchtgefahr erlassen. Eine unverzügliche Untersuchung der an seinen Händen gesicherten Blutspuren hatte zuvor ergeben, dass es sich um das Blut der Getöteten handelt.
Tatverdächtiger und Opfer haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren, die sich in der Obhut von engen Angehörigen befinden. Die Ermittlungen zur Klärung des genauen Tatablaufs und des Tatmotivs dauern an. Im Rahmen der Motivlage könnte die Trennung der Getöteten von dem Tatverdächtigen, gegen den in der Vergangenheit bereits eine mit einem Kontaktverbot verbundene Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ergangen ist, eine tragende Rolle gespielt haben. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft werden, ob die Tat als Mord zu qualifizieren ist.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Ein Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Strafverfahrens.
Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht ist. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt

