Beim Martinsfeuer die klaren Vorgaben einhalten
Keine Gelegenheit zur ordnungswidrigen Abfallbeseitigung -Tierschutz beachten – Hinweise der Kreisverwaltung Neuwied
Kreis Neuwied. So spannend und anheimelnd die Leuchtfeuer am Martinsabend auch erscheinen, wie immer bei der Begegnung mit Feuer sollten auch hier einige Regeln beachtet werden, damit das Vergnügen für Mensch und Umwelt möglichst ungetrübt bleibt.
Zum traditionsreichen St. Martins-Brauchtum zählt das Abrennen von Martinsfeuern, die jedoch keine Gelegenheit zur Abfallbeseitigung sein dürfen. Zugleich gilt es, eine mögliche Gefährdung von Tieren zu vermeiden.
So gehören lackierte oder furnierte Hölzer ebenso wenig ins Martinsfeuer wie Sperrmüll oder Altreifen. „Abfälle setzen beim Verbrennen Schadstoffe frei, die Mensch und Umwelt belasten. In den Feuern dürfen ausschließlich naturbelassenes, unbehandeltes Holz oder Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden“, erläutert Stephan Hoffmann vom Umwelt- und Naturreferat der Kreisverwaltung. Das Verbrennen anderer Abfälle ist tabu und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet werden kann. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Altölen, Diesel und anderer flüssiger Brennstoffe.












