Gesetzeslage verhindert Zusammenlegung von Wahlen
Landrat Hallerbach setzte sich bei der ADD für gemeinsamen Wahltermin von Bundestag, Landrat und Bürgermeistern ein
Kreis Neuwied. Allein die Gesetzeslage des Landes verhindert eine Zusammenlegung der Wahlen von Bundestag, Landrat und der Verbandsbürgermeister von Asbach, Rengsdorf-Waldbreitbach und Puderbach auf den 23. Februar 2025. „Damit die Bürgerinnen und Bürger innerhalb kurzer Zeit nicht zweimal zur Wahl aufgefordert sind, wollten wir die Wahlen bündeln, aber die Gesetze sind eindeutig und lassen dies nicht zu. Leider hat die ADD in mehreren persönlichen Gesprächen keine juristische Möglichkeit gesehen, davon abzuweichen. Eine Änderung des Landesgesetzes wäre dazu notwendig, in der Kürze der Zeit aber wohl nicht machbar. Also haben wir uns an die Vorgaben zu halten“, bedauert Landrat Achim Hallerbach die Situation.












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