Oft ist gut gemeint im Ergebnis nicht wirklich gut. Seit fünf Jahren stellt der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches die Beleidigung von Politikern gesondert unter Strafe. Wird unseresgleichen beleidigt, muss man einen Strafantrag stellen, und die Höchststrafe beträgt zwei Jahre. Bei Politikerbeleidigung wird der Staatsanwalt von sich aus tätig, und die Höchststrafe beträgt drei Jahre. Manche meinen, durch diesen Paragrafen wird die Meinungsfreiheit zu sehr eingeschränkt. Das ist insofern fragwürdig, als dass man seine Meinung durchaus sachlich und auch drastisch zum Ausdruck bringen kann, ohne den Weg zur Beleidigung zu wählen. Andere meinen, der Paragraf ist ein dringend notwendiger Schutz für Politiker, um sich gegen eine Flut von Beleidigungen zu wehren.

Das ist insofern fragwürdig, als dass man von Spitzenpolitikern zu Recht erwarten kann, dass sie harte Auseinandersetzungen auszuhalten imstande sein müssen. Außerdem gibt es das Geschmäckle, dass öffentliche Kritik an Regierenden, an Spitzenpolitikern besonders streng sanktioniert wird, zumal der Bundestag im Juni 2017 die normalen Strafvorschriften für Beleidigung als „ausreichend für den Ehrenschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ bezeichnete, so dass es keines erhöhten Strafrahmens bedürfe, und bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten muss dieser die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung ermächtigen. Somit ist es zu begrüßen, dass die Justizministerkonferenz mehrheitlich nahelegt, den besonderen Schutz von Politikern auf kommunale Amts- und Mandatsträger zu beschränken, so dass für Bürger und Spitzenpolitiker künftig wieder die gleichen Regeln gelten könnten.

In der Praxis hat dieser Paragraf die Zahl der Verfahren fast verdoppelt, weil die Staatsanwälte, obwohl sie eigentlich genug zu tun hätten, aktiv werden müssen, wobei bei diesen Aktivitäten eine Systematik nicht zu erkennen ist. So gab es letztlich 30 Tage für jemanden, der eine Ministerpräsidentin als „Märchenerzählerin“ bezeichnete, und wegen der Zustimmung zur Bezeichnung des Wirtschaftsministers der Ampelkoalition als „Schwachkopf“ kam es bei jemandem zu einer Hausdurchsuchung. Es ist strafbar, von der „dümmsten Außenministerin der Welt“ zu sprechen, aber man darf Spitzenpolitikern Gestapomethoden unterstellen. Ein Amtsgericht ahndete die Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Lügenfritz“ mit einer Geldstrafe, während die Neuwieder AfD auf Facebook den Bundeskanzler mit Pinocchionase zeigt, mit dem Text „Merz wieder nur leere Worte“. Gegen eine sinnvolle Konkretisierung der Grundidee, Kommunalpolitiker zu schützen, die anders als geschützte Bundesminister sich überlegen müssen, ob sie sich ein Engagement zumuten, wenn die Beleidigenden in der Nachbarschaft wohnen, ist ja überhaupt nichts einzuwenden. Nur sollte die Reform nicht nur gut gemeint sein, sondern auch gut gemacht werden.