Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige übernehmen wichtige Aufgaben von Gerichtsgutachten bis zur Beweissicherung
KOBLENZ.- Foto-Quelle: HwK Koblenz / Jörg Diester - 60 Sachverständige konnte die Handwerkskammer (HwK) Koblenz zu ihrer Fachveranstaltung begrüßen, die auch drei „Neue“ in ihren Reihen aufnahmen. Mit Impulsvorträgen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Geschichte des Sachverständigenwesens wie auch über maßgeschneiderte Angebote der HwK-Beratung für die teilnehmenden Experten kamen auch fachliche Informationen nicht zu kurz.

HwK-Präsident Kurt Krautscheid (von rechts) zusammen mit den neuen Sachverständigen Bernd Krinninger, Timo Eberhard und Tobias Weißmann. Foto-Quelle: HwK Koblenz / Jörg Diester

Den Auftakt des Sachverständigentages 2025 machte die feierliche Ernennung von drei neuen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dafür verlas HwK-Präsident Kurt Krautscheid die Eidesformel und konnte dann Dachdecker- und Klempnermeister Timo Eberhard für das Klempner-Handwerk, Dachdecker- und Klempnermeister Bernd Krinninger für das Dachdecker-Handwerk und Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister Tobias Weißmann für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk mit der Überreichung von Urkunde und Rundstempel in den Kreis der Sachverständigen aufnehmen.

60 Sachverständige konnte die Handwerkskammer (HwK) Koblenz zu ihrer Fachveranstaltung begrüßen. Foto-Quelle: HwK Koblenz / Jörg Diester

Anschließend informierte Klaus Schmitz, Justitiar beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dort Referatsleiter für Handwerks- und Gewerberecht, Recht der Handwerksorganisationen und Sachverständigenwesen über die aktualisierte Vergütungsordnung für Sachverständige bei Gericht, aber auch über neue technische Entwicklungen wie den digitalen Rundstempel und die Rolle von Normen bei der Erstellung von Gutachten. Jörg Diester von der HwK-Pressestelle stellte im Kontext des 125-jährigen Jubiläums der Koblenzer Handwerkskammer wichtige historische Meilensteine und Entwicklungsetappen des Sachverständigenwesens vor – eine spannende wie auch informative Reise durch fünf Jahrhunderte. Nach einer Pause folgten Fachvorträge der HwK-Berater Silke Dittrich (Recht) und Valerij Kofel (Betriebswirtschaft) zu Thema Betriebsnachfolge und damit verbundener wichtiger Angebote und Leistungen der HwK.

Klaus Schmitz, Justitiar beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dort Referatsleiter für Handwerks- und Gewerberecht, Recht der Handwerksorganisationen und Sachverständigenwesen war aus Berlin nach Koblenz gekommen und informierte über Vergütungsordnungen für Sachverständige, aber auch neue technische Entwicklungen wie den digitalen Rundstempel und die Rolle von Normen bei der Erstellung von Gutachten. Foto-Quelle: HwK Koblenz / Jörg Diester

„Uns geht es bei dieser Veranstaltung um passgenaue Inhalte für unsere Sachverständigen, die für ihre Arbeit wichtig sind, diese letztendlich verbessern und erleichtern“ beschreibt HwK-Justitiarin und Geschäftsführerin Susanne Terhorst das inhaltliche Konzept dieses Tages. „Es ist eine Mischung aus Weiterbildung und Informationsaustausch, denn auch ein gemeinsames Abendessen zählt dazu und Gespräche bieten viel Raum für den Austausch oder Nachfragen“, so Terhorst.
Öffentlich bestellte Sachverständige verpflichten sich in einem Eid, ihre Aufgaben unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und die Vertraulichkeit zu wahren. Dadurch werden sie bevorzugt in gerichtlichen Verfahren eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehören neben Gerichtsgutachten auch Privatgutachten, Beweissicherungen und Schiedsgutachten. Um öffentlich bestellter Sachverständiger zu werden, durchlaufen Bewerber ein verwaltungsrechtliches Verfahren: Sie müssen besondere Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Das wird bei der Erstbestellung und nach fünf Jahren bei der Wiederbestellung überprüft. Nach der öffentlichen Bestellung können sie dann Gerichten, Privatpersonen, Versicherungen und Anwälten helfen.
Informationen zum Sachverständigenwesen gibt es bei der HwK Koblenz unter recht@hwk-koblenz.de, Telefon 0261 / 398-200.