– Gründung der Rhein in Flammen GmbH – Stellungnahme zum Netzausbauvorhaben „Ultranet“

Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Ratsmitglieder zur regulären Sitzung des Stadtrates im Oktober. Zunächst erfolgte die Verpflichtung eines Ratsmitglieds.

Patricia Pederzani wurde einstimmig zur ehrenamtlichen Queerbeauftragten der Stadt Koblenz für die Amtszeit der Ratsperiode 2024-2029 gewählt. Katharina Kubitza tritt nach einstimmiger Wahl zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten für die Ratsperiode 2024-2029 erneut das Amt an. Ihr Vertreter Frank Scherb wurde einstimmig gewählt. Ferner beschloss der Stadtrat einstimmig die Empfehlung von neuen Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke 3 und 5 an das Amtsgericht Koblenz.

Der Oberbürgermeister legte den Sachstandsbericht 2023 mit Ausblick auf 2024 des Klimaschutzkonzepts vor. 60 der insgesamt 87 Maßnahmen des Konzeptes sind zwischenzeitlich umgesetzt oder als Daueraufgabe etabliert. Dem schloss sich ein Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz an. Im Rahmen des Projekts stehen der Stadt Koblenz rund fünf Millionen Euro für Investitionsmaßnahmen mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung, außerdem konnten über ein wettbewerbliches Verfahren weitere Mittel zur Umsetzung von sogenannten „Leuchtturmprojekten“ beantragt werden.

In Zukunft wird ein neu gegründeter, unabhängiger Klimabeirat die bisherige Klimaschutzkommission ersetzen. Grundsätzlich soll der Klimabeirat analog dem Gestaltungbeirat aufgebaut sein. Sachverständige werden demnach mit der Aufgabe betraut, die Stadt zu beraten, indem sie geeignete Maßnahmen erarbeiten und vorhandene Vorschläge ausarbeiten, um die Ziele der Stadt im Themenkomplex Klimaschutz zu erreichen. Erarbeitete Maßnahmen werden anschließend von der Klimaleitstelle für den Gremienweg aufgearbeitet und final vom Stadtrat beschlossen. Der Stadtrat stimmte der Gründung und Konzeption des Gremiums mehrheitlich zu.

Weiterhin stimmte der Stadtrat einstimmig der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbH zu. Der Vertrag wurde auf Aktualität geprüft und mit notwendigen, zeitgemäßen Änderungen versehen.

Anschließend erfolgte die einstimmige Annahme von Spenden und Zuwendungen von diversen Zuwendungsgebern in Höhe von 91.930,04 Euro. Zusätzlich beschloss der Stadtrat einstimmig, nicht in Anspruch genommenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2023 in das folgende Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.

Des Weiteren beschloss der Stadtrat einstimmig die Beteiligung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Koblenz mbH an der bestehenden „R56+ Regionalmarketing GmbH & Co. KGaA“ mit einem obligatorischen Anteil am Stammkapital in Höhe von 1.000 Euro. Derzeit besteht bereits ein Sponsorenvertrag mit dem Ziel einer weiter verbesserten Vermarktung der Region gegenüber Fachkräften, Investoren sowie Politik. Eine Beteiligung bietet unter anderem die Möglichkeit, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Für den städtischen Kernhaushalt ergeben sich keine finanziellen Belastungen.

Für die Durchführung des wasserseitigen Teils der Veranstaltung Rhein in Flammen von Spay bis Koblenz wird ab 2025 die Rhein in Flammen GmbH verantwortlich sein. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Beteiligung der Koblenz-Touristik GmbH an der neu zu gründenden „Rhein in Flammen GmbH“ mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 12.500 Euro sowie einem Darlehen in Höhe von 57.500 Euro. Weitere Beteiligte an der Betreibergesellschaft werden die Städte Braubach, Lahnstein und Rhens, die Ortsgemeinde Spay, die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sowie der Verein SMART e.V. Die „Rhein in Flammen GmbH“ soll den bisherigen Veranstalter, die Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH ablösen. Somit haben die Veranstalterkommunen für alle drei Veranstaltungen (Fluss, Land und Feuerwerk), wie üblich, die Veranstalterroller inne.

Weiterhin stimmte der Stadtrat einstimmig vorbehaltlich der Finanzierungszusage des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums der Fortsetzung der Finanzierung des Projektes der Fachberatungsstelle Wohnraumsicherung durch den Caritasverband Koblenz e.V. in Höhe von jeweils 16.250 Euro für die Jahre 2025 und 2026 zu. Das Projekt erfolgt im engen Schnittstellenmanagement zwischen dem Ordnungsamt, dem Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales und dem Jobcenter Stadt Koblenz mit dem Ziel Wohnungslosigkeit zu vermeiden und eine nachhaltige Hilfe bei der Beschaffung und dem Erhalt von Wohnraum zu bieten. 2022 stimmte der Stadtrat einer Finanzierung für die Jahre 2023 und 2024 zu, doch um die Situation der Menschen ohne festen Wohnraum in Koblenz weiter zu verbessern ist aus Sicht der Verwaltung eine Weiterfinanzierung des Projektes für zwei Jahre erforderlich.

Als nächstes stand die Festlegung von Prioritätenliste im Rahmen der Sportanlagenförderung durch das Land Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 an. Der Stadtrat setzte die Erweiterung und Sanierung des Umkleidegebäudes des SV 1911 Pfaffendorf e.V auf Platz 1 und den Umbau eines Tennen-Kleinspielfeldes in ein Kunstrasen-Kleinfeld auf dem Sportplatz in Lay durch den TSV 1895/1919 Lay e.V. auf Platz zwei einstimmig fest. Die Kosten betragen 331.000 Euro (Pfaffendorf) und 130.000 Euro (Lay). Die Finanzierung der Projekte soll von Seiten der Vereine sowie einer Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz (40%) und der Stadt Koblenz (20%) erfolgen.

Den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, des Eigenbetriebes Kommunaler Servicebetrieb Koblenz nahm der Stadtrat zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2023 in der vorgelegten Form fest. Außerdem erklärte er sich einstimmig damit einverstanden, 1.275.000 Euro als Teil des Jahresgewinns (1.790.058.37 Euro) in zweckgebundene Rücklagen zu stellen. Der verbleibende Betrag von 515.058,37 Euro wird nach Kommunalabgabengesetz auf neue Rechnung vorgetragen.

Für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 338 „Städtebauliche Neuordnung im Stadtteil Goldgrube“ stimmte der Stadtrat einstimmig einer Veränderungssperre zu. Diese Sperre dient der Sicherung der Planungsziele und um auszuschließen, dass durch Vorhaben die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erschwert oder verhindert wird. Zuvor wurden bereits Baugesuche innerhalb des Geltungsbereichs vorläufig untersagt.

Der Stadtrat nahm außerdem die vorgelegte Stellungnahme für die Planfeststellungsverfahren im Abschnitt E2 und D1 für das Netzausbauvorhaben „Ultranet“ zur Kenntnis. Diese beiden Abschnitte der Planfeststellung berühren das Stadtgebiet Koblenz. Die Stellungnahme beinhaltet unter anderem die kritische Anmerkung, dass für die Stadt Koblenz unverständlich ist, warum der Bundesbedarfsplan für bestimmte Netzausbauvorhaben einen Vorrang der Erdverkabelung vorsieht und beim Ultranet darauf verzichtet wird. Außerdem hält es die Stadt Koblenz für hoch problematisch, dass bei der Genehmigung des Ultranet bestimmte Vorschläge für Alternativtrassen nicht untersucht werden sollen, was fachlich nicht nachvollziehbar sei und dem Bürger kaum erklärt werden kann.

Als nächstes beschloss der Stadtrat einstimmig die Änderung der Satzung der Stadt Koblenz zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Abrechnungseinheit Mitte / Südstadt. Da zwischenzeitlich die für die Ausbaumaßnahme Südallee bis zum 31.12.2022 verausgabten beitragsfähigen Aufwendungen in Höhe von 480.360 € durch Zuwendungen Dritter ausgeglichen worden sind ist das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung für die Abrechnungseinheit Mitte / Südstadt bereits zum 01.01.2023 möglich.

Weiterhin stimmte der Stadtrat der Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Umstellung auf energieeffiziente LED-Straßenleuchten, sowie dem Austausch von nicht mehr standsicheren Holzmasten einstimmig zu. Die Kosten betragen insgesamt rund 2.379.800 Euro.

Außerdem waren zwei Einrichtungen von Tempo 30-Zonen Thema. Zum einen beschloss der Stadtrat einstimmig die Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Stadtteil Rauental in der Peter-Klöckner-Straße und Pastor-Kleinstraße. Eine weitere Tempo 30 Zone soll nach einstimmigem Beschluss in der Altstadt in den Straßen Casinostraße, Schanzenpforte, Poststraße und Gerichtsstraße eingerichtet werden.

Die Innenstadt wird auf einstimmigen Beschluss des Stadtrates als neue Gesamtmaßnahme "Lebendige Innenstadt" im Programm der städtebaulichen Erneuerung "Lebendige Zentren – Aktive Stadt" aufgenommen. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, das Verfahren zur Vergabe der vorbereitenden Untersuchungen auf Grundlage des beschlossenen Innenstadtkonzeptes und das Verfahren zur Vergabe des Innenstadtmanagements für das Fördergebiet "Lebendige Innenstadt" mit Beteiligung der städtischen Gremien durchzuführen. Das Programm ist ein Förderinstrument, das Innenstädte und Stadtteilzentren nachhaltig stärken, beleben und ihre zentralen Versorgungsbereiche als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur erhalten und weiterentwickeln soll.

Weiterhin beschloss der Stadtrat einstimmig für den Ausbau (Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung) der Straßenoberflächenentwässerung in der Wolkener Straße/Gedächtnisstraße in Rübenach die Erhebung von einmaligen Beiträgen in Höhe von 55 % der beitragsfähigen Aufwendungen.

Außerdem wurde der Ausbau der Geh- und Radwegeverbindung zwischen Horchheimer Höhe und Lahnstein einstimmig beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Die Kosten betragen 280.000 Euro.

Der Vollausbau des Schartwiesenwegs in Lützel wurde auch einstimmig genehmigt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Im Zuge des Ausbaukonzepts „Stadtgrün Lützel“ soll der Schartwiesenweg von der Neuendorfer Straße bis zum Campingpark erneuert und ein Gehweg ergänzt werden.

Den Wirtschaftsprüfungsbericht des Eigenbetriebes Kommunaler Servicebetrieb Koblenz nahm der Stadtrat zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2023 in der vorgelegten Form fest. Außerdem erklärte er sich einstimmig damit einverstanden, 1.275.000 Euro in zweckgebundene Rücklagen zu stellen. Der verbleibende Betrag von 515.058,37 Euro wird nach Kommunalabgabengesetz auf neue Rechnung vorgetragen.

Zuletzt erfolgten die einstimmige Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs „Grünflächen- und Bestattungswesen“ und die einstimmige Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtentwässerung. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs Grünflächen- und Bestattungswesen wird auf neue Rechnung vorgetragen, der Jahresverlust der Stadtentwässerung wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.

Außerdem wurden 14 Anträge und 6 Anfragen der Fraktionen und 10 Punkte in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt.

Weitere 3 Anträge wurden in die nächste Sitzung am 30. Oktober vertagt.