Erwin Rüddel: „Bezahlkarte auch in unseren Kreisen einführen“
Region. „Der aktuelle Flüchtlingszustrom bringt Deutschland an seine Grenzen. Das ist ebenfalls in meinem Wahlkreis deutlich zu spüren. Die Kommunen sind mit dieser Situation überfordert, auch in den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen. Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme weiterer Geflüchteter zunehmend ab. In der Folge ergeben sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen und das gesellschaftliche Klima. Diese gehen zu Lasten derjenigen Menschen, die anerkannt schutzbedürftig sind und unsere Unterstützung dringend benötigen“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Der Parlamentarier führt weiter aus, dass Anreize für eine ungeordnete Migration nach Deutschland gesenkt werden müssen: „Verständlicherweise sind hohe Sozialleistungen für Asylbewerber ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Geflüchtete einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bevorzugen.“
Dazu sei anzumerken, dass sich die Höhe der Sozialleistungen für Menschen im Asylverfahren sowie auch für abgelehnte und damit ausreisepflichtige Asylbewerber mit und ohne Duldung, in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) richtet und das Existenzminimum für die Leistungsberechtigten sichert. „Diese Leistungen können auch als Sachleistungen erbracht werden. Und das ist dringend geboten, wie Beispiele in Landkreisen zeigen, in denen ein solches Verfahren bereits eingeführt worden ist“, so der Christdemokrat.
Um Anreize zu verringern sollten Bargeldzahlungen soweit wie möglich vermieden werden, plädiert Rüddel, der selbst über viele Jahre Kommunalparlamenten, wie Orts- und Verbandsgemeinderat sowie Kreistag angehört und dort aktiv mitgewirkt hat. Sofern möglich sollten deshalb Leistungen in erster Linie als Sachleistungen für die Leistungsberechtigten angeboten werden.
Für alle weiteren Leistungen des notwendigen und persönlichen Bedarfs sollte statt Barauszahlungen eine bundeseinheitliche Karte in Form einer Bezahlkarte an Asylbewerber ausgegeben werden, auf die Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingezahlt werden und mit der überall in Deutschland bezahlt werden kann. Für den Vollzug des AsylbLG sind die Bundesländer zuständig. Um einen Flickenteppich verschiedener Regelungen in den Bundesländern zu vermeiden, sollte eine einheitliche Kartenlösung verwendet werden, die in allen Bundesländern gleichermaßen eingesetzt wird.
„Überweisungen von der Bezahlkarte ins, sowie Zahlungen im Ausland sollen damit allerdings nicht möglich sein. Dadurch werden auch weitere Zahlungen an Schlepper erschwert und so die Schlepper- und Schleuserkriminalität eingedämmt. Somit wird eine angemessene, praktikable und gerechte Balance zwischen Sach- und Geldleistungen geschaffen, die eine Basis für eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft sein kann und Asylbewerbern dabei keine finanziellen Nachteile für ihr Leben in Deutschland verschafft“, bekräftigt Erwin Rüddel.