OLG Koblenz und Universität Trier bündeln ihre Kräfte
Das Oberlandesgericht Koblenz und die Universität Trier – Fachbereich Rechtswissenschaft – haben am 14. April 2026 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Rechtswissenschaft systematisch auszubauen und den Austausch zwischen Theorie und Praxis nachhaltig zu stärken.

Die Vereinbarung sieht eine engere Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen vor. Vorgesehen ist unter anderem die Durchführung gemeinsamer Vortrags- und Fachveranstaltungen, die Kooperation und wechselseitige Unterstützung im Bereich der Fortbildung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Studierende sollen tiefere Einblick in die gerichtliche Praxis durch Praktika erhalten und Richterinnen und Richter sich verstärkt in die universitäre Lehre einbringen.

Die Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London) und PräsOLG Thomas Henrichs bei der feierlichen Unterzeichnung

Die Vereinbarung wurde in einer feierlichen Veranstaltung im alten Schwurgerichtssaal des Landgerichts Trier unterzeichnet. In ihren Grußworten betonten der Präsident des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs und die Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Trier, Prof. Dr. Birgit Peters sowie der ehemalige Dekan Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Justiz und Rechtswissenschaft.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs hob hervor: „Wir waren uns schnell über die Inhalte einig – völlig unkompliziert auf kurzem Weg.“ Er führte weiter aus: „Wir wollen die vielfältigen Chancen einer interdisziplinären Kooperation nutzen – über die gesamte Strecke der juristischen Ausbildung, schon im Vorfeld bei der Talentgewinnung für die Rechtswissenschaft und auch nach dem beruflichen Einstieg durch die Nutzung wissenschaftlicher Expertise.“

Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi betonte: „Mit der heute verabschiedeten Kooperationsvereinbarung verfolgen wir vor allem das Ziel, unsere Studierenden wieder stärker für eine Berufstätigkeit in der Justiz zu begeistern. Gerade jetzt brauchen wir unsere besten Absolventinnen und Absolventen im Staatsdienst, dort wo sie Verantwortung für unseren Rechtsstaat übernehmen müssen."

Die Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Trier Prof. Dr. Birgit Peters unterstrich zudem die Bedeutung der Digitalisierung: „Rheinland-Pfalz ist im Bereich der Digitalisierung bundesweit Vorreiter, auch in der Justiz. Aber auch Wegbereiter müssen kritisch begleitet werden. Dabei kann universitäre Forschung helfen. Um neue Regelungen vorzuschlagen und alte zu evaluieren. Auch dies streben wir mit dieser neuen Vereinbarung an.“

Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war der Festvortrag von Herrn Prof. (em.) Dr. Franz Dorn, der sich unter dem Titel „Ehemalige Trierer Jurastudenten an den weltlichen Gerichten des Trierer Kurstaats am Ende des 18. Jahrhunderts“ mit der langen Geschichte der Beziehung zwischen der Universität Trier und der Justiz beschäftigte.

Mit der Vereinbarung schaffen beide Institutionen die Grundlage für eine langfristige, institutionalisierte Zusammenarbeit, die Ausbildung, Rechtspraxis und Forschung enger miteinander verzahnt und gezielt weiterentwickelt.