Untere Wasserbehörde informiert: Umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Gewässers eingeleitet
10.06.2025   PD-Nr. 147-2025   Foto: Kreisverwaltung MYK

KREIS MYK. Nachdem es am vergangenen Samstag zu einem Großbrand im Industriegebiet Kottenheim gekommen war, ist infolge der Brandbekämpfung kontaminiertes Löschwasser über Umwege in die Nette gelangt. Darüber informiert die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und rät aufgrund der wassergefährdenden Eigenschaften der eingeleiteten Stoffe insbesondere Hundebesitzern, ihre Tiere in den kommenden Tagen nicht aus der Nette trinken zu lassen. Zudem kann es in den nächsten 72 Stunden zwischen Trimbs und der Mündung der Nette vermehrt zu Fischsterben sowie zur Bildung von Schaumteppichen durch Verwirbelung von Löschschaum kommen.

Das kontaminierte Löschwasser war über die Niederschlagsentwässerung des betroffenen Industriegrundstücks in die August-Horch-Straße über ein verrohrtes Gewässer Dritter Ordnung in die Nette gelangt. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls wurde der Bereitschaftsdienst der Unteren Wasserbehörde alarmiert. In enger Zusammenarbeit mit dem Umweltzug des Landkreises Mayen-Koblenz sowie dem Technischen Hilfswerk wurden umgehend erste Schutzmaßnahmen eingeleitet, um eine weitere Belastung des Gewässers zu verhindern.

Eine der ausgebrachten Ölsperren an der Nette. Foto: Kreisverwaltung MYK

Auf dem Gelände des Industrieobjekts wurde der Schmutz- und Niederschlagswasserkanal mithilfe einer Kanalblase abgedichtet. Zusätzlich wurde im Bereich der Einleitstelle in die Nette eine weitere Kanalblase gesetzt, um verbliebene Restmengen im Kanalsystem aufzufangen und anschließend abzusaugen.
Da eine vollständige Aufnahme wassergefährdender Stoffe aus einem fließenden Gewässer nur eingeschränkt möglich ist, wurden in der Nette vorsorglich drei Ölsperren errichtet. Diese dienen der Rückhaltung und Aufnahme von möglicherweise ausgespülten Reststoffen, insbesondere von Löschschaumrückständen. Die untere Wasserbehörde informierte die Arbeitsgemeinschaft Nette (ARGE Nette), die in die weiteren Maßnahmen zur Gewässeraufsicht eingebunden wurde. Zudem wurden alle unterliegenden Fischereipächter sowie Wasserrechtsinhaber über die Situation in Kenntnis gesetzt. Die mögliche Betroffenheit weiterer Schutzgüter, insbesondere des Thürer Bachs und des Naturschutzgebiets Thürer Wiesen, konnte durch die Unteren Wasserbehörde geprüft und ausgeschlossen werden.
Die Sanierung des betroffenen Grundstücks wird durch ein geeignetes Fachunternehmen erfolgen und beginnt nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Die aufgestellten Ölsperren bleiben bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten bestehen und werden regelmäßig kontrolliert. Die ordnungsgemäße Entsorgung des kontaminierten Löschwassers ist sichergestellt.