13.06.2025 PD-Nr. 161-2025 Foto: Kreisverwaltung MY
KREIS MYK. Im Zusammenhang mit dem Großbrand im Industriegebiet Kottenheim und dem infolge der Brandbekämpfung eingeleiteten kontaminierten Löschwasser in die Nette kann die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Entwarnung geben. Für Fischereipächter, Wasserrechtsinhaber sowie für Privatpersonen und deren Haustiere besteht ab sofort keine Gefahr mehr. Eine ereignisbedingte Verunreinigung oder Gefährdung des Gewässers kann sicher ausgeschlossen werden.
Am Donnerstag wurde der betroffene Gewässerabschnitt im Auftrag der Unteren Wasserbehörde mittels Elektrobefischung untersucht, um eventuelle Schädigungen am Fischbestand erfassen zu können. Unter der Leitung der Oberen Fischereibehörde und im Beisein der ARGE Nette ergab sich ein klares Bild: Lediglich bei den juvenilen Salmoniden (beispielsweise Bachforelle, Lachs, Äsche) wurde ein leichter Rückgang festgestellt. Ausgewachsene Fischarten waren nicht betroffen. Ein dauerhafter ökologischer Schaden ist jedoch ausgeschlossen, da die ausgefallene Jugendgeneration zeitnah durch kontrollierte Wiederansiedlung ersetzt wird.
Die eingerichteten Ölsperren bleiben sicherheitshalber bis auf Weiteres noch im Einsatz. Foto: Kreisverwaltung MY
den drei eingerichteten Ölsperren in der Nette sammelt sich nach wie vor ein aufschwimmendes Substrat. Dieses ähnelt optisch zwar einem „Ölteppich“, erste Ergebnisse einer Beprobung haben jedoch ergeben, dass es sich dabei um organische Ablagerungen handelt. Aus Gründen der Vorsicht und bis zur finalen Analyse dieses Materials durch ein akkreditiertes Fachlabor, werden die Ölsperren aber vorerst nicht entfernt. Der Gefahrstoffzug des Landkreises Mayen-Koblenz schöpft das Material mehrmals täglich fachgerecht ab. Die umweltgerechte Entsorgung ist dabei jederzeit sichergestellt.
Die für die Grundstückssanierung im Industriegebiet beauftragte Fachfirma hat ihre Arbeiten noch nicht aufgenommen, da die polizeilichen Maßnahmen noch laufen. Um auch im Vorfeld der Sanierung jegliche Gefährdung des Gewässers auszuschließen, bleiben alle präventiven Maßnahmen bestehen. Das betrifft insbesondere die weiterhin verschlossenen Straßeneinläufe sowie den Verbleib der Kanalblasen zur Absperrung des Schmutz- und Niederschlagswasserkanalsystems.