Landkreis Mayen-Koblenz ist vom Neuversand der Briefwahlunterlagen nicht betroffen
Anleitung zum korrekten Rückversand der Briefwahlunterlagen muss unbedingt beachtet werden
22.05.2024 PD-Nr. 182-2024
KREIS MYK. In der Presse wurde kürzlich veröffentlicht, dass es bei der Erstellung der Briefwahlunterlagen durch die Verbandsgemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz zu Problemen gekommen ist. Diese Probleme führen in mehreren Kommunen dazu, dass per Briefwahl abgegebene Stimmen ungültig sind und den Wählern durch die Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen neue Wahlunterlagen zugesendet werden müssen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Städte und Verbandsgemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz hiervon nicht betroffen sind. Alle bisher versandten Briefwahlunterlagen und die bereits abgegebenen Stimmen sind gültig.
Bei den bereits bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eingegangen Briefwahlunterlagen fällt jedoch auf, dass die Umschläge teilweise ungewöhnlich dick sind. Es ist zu vermuten, dass der orangene Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahl fälschlicherweise von einzelnen Wählern in den roten Stimmzettelumschlag für die Europawahl gesteckt wurde. Da die Umschläge erst am Wahltag um 14 Uhr geöffnet werden dürfen, können die möglicherweise fehlerhaft befüllten Umschläge nicht vorab kontrolliert und die Wahlbriefe für die Kommunalwahl nicht an die Verbandsgemeinden und Städte im Landkreis zur Auszählung weitergeleitet werden.
Es ist unbedingt zu beachten ist, dass es sich bei der Europa- und der Kommunalwahl um zwei unterschiedliche Wahlen handelt. Beide müssen getrennt behandelt werden. Daher dürfen wahlberechtigte Personen keinesfalls alle Wahlunterlagen in einem Umschlag an die Verwaltungen senden.
So geht es richtig
Der graue Stimmzettel für die Europawahl wird zunächst in den weißen Stimmzettelumschlag eingelegt. Der verschlossene Stimmzettelumschlag kommt dann gemeinsam mit dem weißen Wahlschein in den roten Umschlag. Dieser wird im Anschluss an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz versendet.
Alle anderen Stimmzettel (für die Wahl des Kreistags, Landrats, Verbandsgemeinde-, Stadt oder Ortsgemeinderats sowie für Bürgermeister und Ortsvorsteher) kommen gesammelt in den blauen Stimmzettelumschlag. Der verschlossene blaue Umschlag muss dann zusammen mit dem gelben Wahlschein in den orangenen Wahlbriefumschlag eingelegt werden. Dieser wird an die zuständige Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung gesendet. Dieses Verfahren ist auch auf den Merkblättern, welches die Wählerinnen und Wähler gemeinsam mit den Wahlunterlagen erhalten, erklärt und bebildert.