Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
09.01.2025 PD-Nr. 006-2025
KREIS MYK. Vom 2. bis zum 31. Januar können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2025 gestellt werden. Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2025 gepflanzt werden und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung erhalten sollen. Für Flächen in Flurbereinigungsgebieten gilt im Jahr der Besitzeinweisung mit dem 30. April eine gesonderte Antragsfrist. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten vorgenommen werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Teil I des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Anpassung der Zeilenbreite, die Pflanzung von Halb- und Hochstammreben, ein Rebsortenwechsel sowie Maßnahmen nach durchgeführter Bodenordnung. Daneben kann das Anlegen von Querterrassen sowie Handarbeitsmauersteillagen mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar gefördert werden.
Anträge können wie üblich elektronisch über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Hier werden bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Mainzer Landwirtschaftsministeriums die aktuelle Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.
Mehr Informationen und Auskünfte zum Antragsverfahren für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreises Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Norbert Simonis, Tel. 0261/108-410 oder Léonie Zander, Tel. 0261/108-250.