– 2070 Js 5351/24 –  Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 25.01.2024
In Ergänzung zu unserer Presseerklärung vom gestrigen Tag ist zunächst mitzuteilen, dass der Beschuldigte nunmehr auch offiziell für tot erklärt worden ist.

Die weiteren Ermittlungen konzentrieren sich nun zunächst auf die Klärung des Tatmotivs und auf eine Rekonstruktion des genauen Tatgeschehens. In diesem Zusammenhang wurden zwischenzeitlich zeugenschaftliche Vernehmungen im privaten und familiären Umfeld der Verstorbenen veranlasst. Neben einer weiter andauernden umfangreichen Spuren- und Beweisauswertung soll zudem eine Obduktion der Leichname der Tatopfer erfolgen, aus deren im Laufe der kommenden Woche zu erwartenden vorläufigen Ergebnis sich weitere Hinweise zum konkreten Tatablauf ergeben könnten. Weiterhin wird im Zuge der ergänzenden Ermittlungen zu klären sein, wie der verstorbene Täter in den Besitz der bei Begehung der Tat benutzten Schusswaffen gekommen ist, und ob es bereits im Vorfeld konkrete Hinweise auf eine mögliche Tatbegehung gegeben hat.

gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt

.