Kreis Neuwied. Mit den ersten Sonnenstrahlen startet auch wieder die lang ersehnte Grillsaison. Viele nutzen die Maifeiertage, um „anzugrillen“. Damit hinterher auch der entstandene Müll den richtigen Weg findet, gibt die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied hilfreiche Tipps zur passenden Entsorgung.

Grillkohle und Asche
Nach dem Grillen ist vor dem Grillen, deshalb muss die Asche bei Holzkohlegrills regelmäßig entfernt werden. Wichtig: Die Asche muss vollständig erkaltet sein (!), bevor sie in der Restmülltonne entsorgt werden darf, und dies kann mehr als 14 Tage dauern (!), da sonst Brände entstehen können.

Einweggrills und Aluschalen
Einweggrills bestehen aus verschiedenen Materialien und gehören daher in den Restmüll. Aluschalen hingegen können – sofern es sich um Verpackungsmaterial handelt, welches mit Inhalt verkauft wurde, über die grüne Tonne entsorgt werden. Sind die Aluschalen einzeln erworben oder zu stark angebrannt, so müssen auch diese in die Restmülltonne. 

Verpackungen und Geschirr
Die Plastikverpackungen des Grillguts, beispielsweise Kunststoffschalen oder Tüten, zählen zu Verkaufsverpackungen und gehören in die grüne Tonne. Saubere Papierumverpackungen können in die blaue Tonne gegeben werden. Benutztes Einweggeschirr hingegen muss immer in den Restmüll. Jedoch viel besser: Mehrweggeschirr verwenden und Abfall vermeiden!
Ihre Mithilfe bei der sachgerechten Entsorgung trägt dazu bei, unsere Umwelt zu schonen und Abfall effizient zu reduzieren. Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder konsultieren Sie das Abfall-ABC unter der Website abfall-nr.de.    
 

Abfalltipp zum Thema Angrillen. Teile des Bildmaterials wurden mit Hilfe eines KI-Tools erstellt.