Stellungnahme von Landrat Achim Hallerbach zur Zuteilungs-Entscheidung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums für die Leistungsgruppen an die einzelnen Krankenhäuser
Am 1. September 2026 hat sich die rheinland-pfälzische Landesregierung, Gesundheitsminister Clemens Hoch, zur Umsetzung der Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die Leistungsgruppenzuweisungen geäußert. Zu den Ausführungen der Landesregierung erhalten Sie hiermit eine entsprechende Stellungnahme von Landrat Achim Hallerbach mit nachfolgendem Wortlaut:
„Nach der ersten Bewertung bin ich als Landrat zufrieden, wir haben eine gute Grundlage für die weitere medizinische Entwicklung. Befürchtete, gravierende Einschläge sind Gott sei Dank ausgeblieben. Die neue Landesregierung hat entsprechend geliefert und auch im Vorfeld einen intensiven Austausch vorgenommen, um eine objektive Grundlage zu schaffen. Die Leistungsgruppenverteilung muss sich nunmehr „einruckeln“.
Nach drei Jahren kommen die Leistungsgruppen wieder auf den Prüfstand. Jetzt muss jedes Krankenhaus intensiv an der weiteren Positionierung und Zukunft arbeiten. An dem ein oder anderen Standort wird über die ein oder andere Leistungsgruppe mit dem Land sicherlich noch Diskussionen geben.
Der Landkreis Neuwied zählt auch deshalb zu den stabilen Leistungsträgern des Landes Rheinland-Pfalz, weil er über eine ausbalancierte und intakte medizinische Infrastruktur verfügt. Maßgebliche Änderungen würden dieses Gleichgewicht zum Schaden der Bevölkerung und der Leuchtturmfunktion des Landkreises als Garant solider Verhältnisse für Wirtschaft und Gesellschaft außer Kraft setzen.
Deshalb werte ich die Zuteilungsentscheidung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums für die Leistungsgruppen an die einzelnen Krankenhäuser, die bei uns im Landkreis vier Krankenhäuser berührt, auch als ein Signal, dieses Gleichgewicht wahren zu wollen.
Demnach wird für die Kamillus-Klinik Asbach, die seit einem Jahr unter der Trägerschaft der „Deutsche Multiple Sklerose Stiftung NRW“ mit steigenden Fallzahlen und in einer noch engeren Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Bonn weiter erfolgreich agiert, eine sehr gute Perspektive ausgewiesen. Diese Wertung spiegelt sich auch darin wider, dass alle beantragten Leistungsgruppen zugeteilt werden. Dazu zählen auch solche, die neu/ erstmalig beantragt wurden.
Dem Marienhaus-Klinikum Neuwied-Waldbreitbach wurden ebenfalls alle von der Klinik beantragten Leistungsgruppen zugewiesen – diese Entscheidung wird auch vom Klinikum selbst als wegweisende Nachricht für die Standorte Neuwied und Waldbreitbach und voller Erfolg gewertet.
Dass dem Marienhaus-Klinikum Neuwied-Waldbreitbach ausnahmslos alle beantragten Bereiche, darunter auch hochkomplexe und spezialisierte Leistungsgruppen, zuerkannt wurden, unterstreicht unsere Rolle als unverzichtbarer Schwerpunktversorger im Norden von Rheinland-Pfalz. Es ist der Beleg dafür, dass das Marienhaus-Klinikum über die personelle Expertise, die apparative Ausstattung und die strukturellen Voraussetzungen verfügt, um auch anspruchsvollste Medizin wohnortnah und auf höchstem Niveau zu erbringen.
Mit der Festlegung der Leistungsgruppen ist der erste, grundlegende Schritt getan. Allerdings steht noch die finale Festsetzung der jeweiligen Fallzahlen durch die Behörden aus. Diese werden maßgeblich dafür sein, eine konkrete Perspektive für die Fachabteilungen des Klinikums zu ermöglichen und sind daher für eine abschließende Bewertung von entscheidender Bedeutung. Die Psychiatrie ist von dem Thema der Leistungsgruppen nicht betroffen, im Krankenhausplan werden unverändert die bisherigen Betten und Plätze ausgewiesen.
Wie ich weiß, sieht das Evangelische Klinikum Westerwald mit dem Standort Dierdorf nach erster Durchsicht der vorliegenden Informationen und nach dem aktuellen Stand eine gute Grundlage dafür, die Patientenversorgung an allen drei Klinikstandorten sowohl im Westerwaldkreis als auch im Kreis Neuwied auf einem vergleichbaren Niveau wie bisher fortzuführen und zugleich weiterzuentwickeln.
Bedauerlicherweise sind dem Franziskus-Krankenhaus Linz die folgenden Leistungsgruppen leider nicht zugewiesen worden: Revisionsendoprothetik Hüfte, Revisionsendoprothetik Knie, Wirbelsäulenchirurgie, Tiefe Rectumeingriffe.
Der Ausschluss der ersten beiden Gruppen durch das Gesundheitsministerium ist für das Linzer Krankenhaus vor allem auch deshalb eine schmerzliche Zäsur, da die Leistungen dort schon immer erbracht wurden. Die Wirbelsäulenchirurgie wäre wiederum ein neues Angebot gewesen, das zum Portfolio in Linz passen würde.
Festzuhalten bleibt für uns als Landkreis die Systemrelevanz auch des Linzer Krankenhauses. Zuversichtlich stimmt, dass dem Vernehmen nach deutlich geworden ist, dass das Land den Krankenhausträgern helfen möchte. Vor dem Hintergrund einer ausbalancierten Klinikstruktur im Landkreis Neuwied ist diese Unterstützung unabdingbar. So ist der Standort Linz bespielweise für die Asbacher Kamilus-Klinik auch deshalb wichtig, weil dort ein Komplementärangebot (Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen des Knies und der Hüfte) vorgehalten wird, welches Asbach als Spezialklinik für Neurologie, Innere Medizin und Intensivmedizin nicht anbietet.
Die Inbetriebnahme der neuen Rettungswache sehe ich ebenso als ein gutes Zeichen für Linz an wie die Förderung des Evangelischen Klinikums Westerwald mit dem Standort Dierdorf durch das Land Rheinland-Pfalz mit einem Fördermittelvolumen von rund 15,6 Millionen Euro. Durch diese Förderung wird die umfassende Modernisierung und Entwicklung des rund 30 Jahre alten Operationsbereichs ermöglicht. Als Notfallstandort übernimmt das Evangelische Klinikum Westerwald auch mit dem Standort Dierdorf eine zentrale Rolle in der regionalen Gesundheitsversorgung und versorgt Patientinnen und Patienten weit über die Stadtgrenzen hinaus.
Vor diesen Hintergründen muss alles getan werden, dass die GKV-Reform nicht das Ende der Rechtssicherheit für die Finanzierung unserer Krankenhäuser bedeutet. An dieser Stelle erinnere ich an die nach wie vor gültige Resolution der Landräte Nord mit ihren sechs zwingend erforderlichen Positionen für das weitere Verfahren:
Die Sicherstellung, dass die Krankenhaus- und GKV-Reform nicht zu einer faktischen Verpflichtung der Kommunen führt, insolvente Krankenhäuser zur Sicherung der Versorgung übernehmen zu müssen und die Ablehnung einer kalten Strukturreform.
Die Unterstützung und Stärkung der Trägervielfalt, insbesondere hinsichtlich der für Rheinland-Pfalz unverzichtbaren freigemeinnützigen Träger.
Die planbare und langfristige Ausfinanzierung der Krankenhausstandorte zur Sicherstellung der wohnortnahen, regionalen stationären Patientenversorgung.
Die Gewährleistung einer auskömmlichen Finanzierung der Krankenhausversorgung, damit wirtschaftlich notwendige Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft dauerhaft bestehen können.
Der Verzicht auf weitere bundesgesetzliche Regelungen zulasten der Kommunen.
Die frühzeitige und verbindliche Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände bei allen weiteren Gesetzgebungsverfahren mit Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung.
Wir Landkreise stehen zu unserer Verantwortung für eine wohnortnahe und leistungsfähige Gesundheitsversorgung. Wir können jedoch nicht zum finanziellen Rettungsanker für strukturelle Defizite der Krankenhausfinanzierung werden.
Wir appellieren daher dringend an den Deutschen Bundestag, die geplanten Reformen in der Praxis so auszugestalten, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet, die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser gesichert und die kommunale Ebene vor zusätzlichen, nicht gegenfinanzierten Belastungen, geschützt wird.“
Neuwied, 2. September 2026
Achim Hallerbach Landrat des Landkreises Neuwied
