
Trinkwasserschutzgebiet: Kreisverwaltung Neuwied weist ausdrücklich auf absolutes Badeverbot in den Seen des Engerser Feldes hin
Foto / Fotomontage: Julia Hinz / Kreisverwaltung Neuwied
Kreis Neuwied. Die Kreisverwaltung Neuwied weist über ihre Untere Wasserbehörde auch in diesem Jahr ausdrücklich auf das absolute Badeverbot in den Baggerseen des Engerser Feldes hin.
„Das Betreten des `Engerser Feldes´ ist ausschließlich auf den eingerichteten Wegen erlaubt. Privatgelände darf nicht betreten werden! Der Hafensee, der Stein-See, der Kann-See und der Reiler-Pütz-See befinden sich in Privatbesitz“, belässt es die Untere Kreis-Wasserbehörde aus gutem Grund aber nicht allein bei den Hinweisen auf die Besitzverhältnisse:

Foto-Unterzeile: Für die Seen des Engerser Feldes gilt ein absolutes Badeverbot. Darauf weist die Kreisverwaltung Neuwied ausdrücklich hin. Foto / Fotomontage: Julia Hinz / Kreisverwaltung Neuwied
„Diese Seen sind offengelegtes Grundwasser, das unmittelbar zur Trinkwasserversorgung großer Teile des Landkreises Neuwied und darüber hinaus verwendet wird. Daher gilt es, die Seen des Engerser Feldes unbedingt als Lebensgrundlage für die Bevölkerung der Stadt und des Landkreises Neuwied zu schützen und zu erhalten.“
Aus diesem Grunde ist Baden, Zelten und Lagern für Menschen und Hunde streng verboten! Auf dieses „NoGo“ machen die im See positionierten Schwimmbojen und die im gesamten Bereich des Engerser Feldes angebrachten Schilder aufmerksam.
Zu den üblen und nicht geduldeten Verhaltensweisen mancher Zeitgenossen zählt ebenfalls das Entsorgen von Müll. Da reicht die Palette von Papier über Plastikflaschen bis hin zu Teppichen.
Wer trotzdem so umweltgefährdend handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. In den nächsten Wochen werden daher vermehrt wieder Kontrollen durch die Ordnungsbehörden durchgeführt. Die ersten Kontrollen sind bereits erfolgt.
Im Interesse der Allgemeinheit appelliert die Kreisverwaltung Neuwied an die Öffentlichkeit, die entsprechenden Verhaltensregeln einzuhalten und von jeglicher Benutzung der Gewässer genauso wie vom Lagern am Ufer abzusehen.
Daher gilt folgendes:
Unterlassen Sie das Lagern und das Baden im Wasser (auch das Befahren mit Booten)!
Lassen Sie Ihren Hund angeleint!
Führen Sie Utensilien bei sich, mit denen sie den Kot aufnehmen und entfernen können!
Hinterlassen Sie keinen Müll!

