Vor den feierlichen Weihnachtstagen steht im November für viele Menschen eine Zeit der Stille und des gedankenvollen Innehaltens an. Insbesondere gilt das für die „stillen“ Feiertage: Allerheiligen am Samstag, 1. November, den Volkstrauertag am Sonntag, 16. November, den Buß- und Bettag am Mittwoch, 19. November, und den Totensonntag, 23. November. Das Ordnungsamt der Stadt Neuwied bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, an diesen Tagen die Feiertagsruhe zu respektieren und so Rücksicht auf diejenigen Menschen zu nehmen, die an diesen Tagen Ruhe und Besinnung suchen.
Die Sonn- und Feiertagsruhe ist in einem Landesgesetz geregelt. Darin sind unter anderem Einschränkungen für alle öffentlichen Veranstaltungen vorgesehen, die nicht dem Charakter dieser Feiertage entsprechen. Wer Zweifel hat, ob eine von ihm geplante Veranstaltung an diesen Tagen durchgeführt werden darf, sollte sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt wenden. Dieses ist per E-Mail an ordnungsamt@neuwied.deoder telefonisch unter 02631/802 332 zu erreichen.