Anfang der Woche führte die Polizei in der Neuwieder Fußgängerzone aufgrund wiederholter Beschwerden über sich trotz des Verbots durch die Zone bewegende Radfahrende und E-Scooter-Nutzende verstärkte Kontrollen durch.

In Altenkirchen wurde vor über einem Jahr die Nutzung der Fußgängerzone durch Fahrradfahrende freigegeben. Diese Freigabe erfolgte zunächst probeweise für ein Jahr begrenzt. Um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden zu erhöhen, wurde besonderen Wert auf die Einhaltung des Schritttempos gelegt, so dass an zahlreichen Stellen die entsprechende Beschilderung darauf hinweist.

Mir ist klar, dass die Freigabe einer Fußgängerzone für den Fahrradverkehr von manchen kritisch gesehen wird, weil sie befürchten, die Anzahl der Rowdies würde bei der Freigabe zunehmen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die Beobachtungen, dass sehr viele mit dem Rad oder mit dem E-Scooter rücksichtslos durch die Innenstadt fahren, aufgrund einer negativen Auswahl erfolgen. Weil nämlich angesichts des Radfahrverbots in der Fußgängerzone normtreue Mitbürgerinnen und Mitbürger eher nicht mit dem Rad durchfahren, entsteht durch die eher Normuntreuen, die das trotzdem machen, ein verzerrtes Bild.

Insofern müsste die Neuwieder Fußgängerzone probeweise für erst einmal vielleicht ein halbes Jahr für den Fahrradverkehr freigegeben werden, um vor Ort die Hypothese zu überprüfen, dass durch die verstärkte Benutzung der Fußgängerzone durch normtreue Radfahrende eine positive Kultur des Miteinanders von zu Fuß Gehenden und das Rad Benutzenden etabliert werden kann. Zudem ist eine auf die Einhaltung des Schritttempos hinweisende Beschilderung, wie in Altenkirchen umgesetzt, eine gute Idee.