–Verlagerung der Abteilung Migration und Integration, Neubau der Integrierten Leitstelle und Reaktion auf Erweiterung des FOC Montabaur
(Koblenz: 06.09.2024) Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Stadtratsmitglieder zur zweiten Sitzung des neu gebildeten Stadtrates im September 2024, in der zunächst Ratsmitglieder verpflichtet und Wahlen von Gremienmitgliedern durchgeführt wurden.
Anschließend beschloss der Stadtrat einstimmig die Übertragung der hoheitlichen Aufgabe „Betrieb des Fachverfahrens „Gewerbe- und Erlaubniswesen VOIS|GESO“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR). Mit VOIS|GESO wird unter anderem die Krisenresilienz für diesen Aufgabenbereich deutlich gesteigert. Weiterhin wurde die Einführung der Software VOIS|GESO im Ordnungsamt beschlossen. Dies hat den Hintergrund, dass die aktuell verwendete Software nicht mehr weiterentwickelt wird.
Weiterhin genehmigte der Stadtrat mehrheitlich die räumliche Verlagerung der Abteilung Migration und Integration des Ordnungsamtes aus dem bestehenden Gebäude des Ordnungsamtes in anzumietende Flächen in der Rudolf-Virchow-Straße 11 in Koblenz. Die Stadt Koblenz steht unter einem kurzfristigen Handlungsdruck, der aus den Anforderungen resultiert, welche die deutlich gestiegenen Fallzahlen für die räumliche Abwicklung des Publikumsverkehrs mit sich bringen und durch die derzeit räumliche Trennung der Bereiche Migration und Integration, welche eigentlich durch ihre inhaltliche Verzahnung fließend ineinander übergehen müssen. Die Gestaltung der neuen Räumlichkeiten orientiert sich am „Koblenzer Lotsenhaus“, einer Kooperation von acht lokalen Institutionen für zuwandernde Menschen, sodass derzeit gemeinsam mit der Ausländerbehörde unter der Überschrift „Lotsenhaus 2.0“ strategische Überlegungen zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit angestellt werden. Dabei soll in dem Gebäude eine räumliche Zusammenarbeit ermöglicht werden, wobei sich die Lotsenhauspartner entsprechend an den Mietkosten beteiligen; ein gemeinsames Konzept wird derzeit erarbeitet. Eine räumliche Verbesserung ermöglicht außerdem die räumliche Zusammenführung der Fachbereiche „Führerschein- und Zulassungsstelle“ und „ruhender Verkehr“ in den Standort des Ordnungsamtes. Die räumliche Veränderung führt zu zusätzlichen Aufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2025 von ca. 264.000 Euro jährlich, Inflationsanpassungen der Kaltmiete sind außerdem möglich.
Als nächstes erfolgte eine Änderung des Gesellschaftervertrags der Koblenz Touristik GmbH. Dies geschah einstimmig. Weiterhin beschloss der Stadtrat die Annahme von finanziellen Zuwendungen einstimmig.
Für den Neubau der Integrierten Leitstelle Koblenz am Standort Feuerwache 3 – Bubenheim ermächtigte der Stadtrat Oberbürgermeister David Langner einstimmig, Vereinbarungen mit den kooperierenden Landkreisen zur Errichtung des Neubaus und der Nutzung der Integrierten Leitstelle abzuschließen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung ermächtigt, die aus der Vereinbarung folgenden Maßnahmen durchzuführen. Derzeit befindet sich die Integrierte Leitstelle Koblenz in der Feuerwache 1 – Rauental, doch die jetzigen Raumverhältnisse haben bereits ihre maximale Kapazitätsgrenze erreicht. Die Stadt soll mit der vorliegenden Vereinbarung beauftragt werden, zunächst in der Bauplanungsphase eine mit den zuständigen Landesbehörden abgestimmte Entwurfsplanung zu erstellen. Für die Planungs- und Projektphase ist beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz eine temporäre Projektstelle notwendig.
Außerdem stimmte der Stadtrat der Bewilligung einer erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei dem Projekt „Beschaffung Einsatzleitwagen Katastrophenschutz“ mit Kassenwirksamkeit 2025 einstimmig zu. Damit steigern sich die Gesamtkosten von bisher 170.000 Euro auf 232.000 Euro. Grund dafür sind die deutlich gestiegenen Kosten am Kraftfahrzeugmarkt. Das dringende Bedürfnis ergibt sich aus der notwendigen Ersatzbeschaffung des zwanzig Jahre alten Fahrzeuges, das mit Blick auf die Einsatzfähigkeit als Leitwagen nicht mehr zeitgemäß ist.
Weiterhin beschloss der Stadtrat die weitere Antragsstellung zur bundesweiten Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einstimmig. Demnach soll der Antrag für die nächste Förderperiode von 2025 bis 2032 und den expliziten Bewilligungszeitraum 2025 fristgerecht bis 30. September 2024 vom Kultur- und Schulverwaltungsamt eingereicht werden. Die Stadt Koblenz wird seit dem Jahr 2018 im Rahmen des Bundesprogramms gefördert. Die beantragte Fördersumme kann bis zu 140.000 Euro umfassen, damit ermöglicht die Förderung der Stadt, strategische Netzwerke für das Thema Demokratie zu knüpfen und konkrete Projekte in diesem Bereich durchzuführen, damit Koblenz weiterhin als tolerante und vielfältige Stadt wahrgenommen werden kann. Im Gegenzug muss die Stadtverwaltung 10,1% (15.572,84 Euro) der Gesamtausgaben im Jahr aus kommunalen Mitteln stellen, sowie Personal zur administrativen Bearbeitung des Förderprogramms und inhaltlichen Steuerung der Partnerschaft für Demokratie in der kommunalen Verwaltung garantieren. Die Zusammensetzung des Begleitgremiums erhält der Stadtrat vor dessen Berufung zur Kenntnis. Ebenso werden vorgesehene Förderprojekte dem Stadtrat in der Regel zur Kenntnis vorgestellt.
Zuletzt beschloss der Stadtrat mehrheitlich gegen die Erweiterung des FOC Montabaur mögliche Normenkontrollen beim OVG Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Bebauungsplanung vorzubereiten. Ziel ist der Schutz der Koblenzer Innenstadt und des ansässigen Einzelhandels. Dies soll durch ein geeignetes Fachbüro geschehen, das die Unvereinbarkeit der Erweiterung mit dem Ziel 60 des Landesentwicklungsprogramms IV (Versorgungsfunktion der Versorgungsbereiche benachbarter zentraler Orte) überprüfen soll. Die Entscheidung, ob tatsächlich Normenkontrollen erhoben werden, wird erst nach Vorlage des in Auftrag gegebenen Gegengutachtens fallen.
Anschließend beschäftigte sich der Stadtrat mit 5 Anträgen und 6 Punkten in der nicht-öffentlichen Sitzung.