- Seniorenbeirat hält die exklusiven Rabatte per Mobiltelefon für unsozial
In letzter Zeit gehen Ladenketten vermehrt dazu über, ihren Kunden Preisnachlässe nur dann in vollem Umfang zu gewähren, wenn auf deren Mobiltelefonen ketteneigene Anwenderprogramme („Apps“) eingerichtet sind. Wer sich laufend das neueste teure Smartphon kauft und sich nicht um möglichen Missbrauch seiner persönlichen Daten schert, kann billiger einkaufen – wer sich aber ein teures Smartphone nicht leisten oder es aus Gründen einer Behinderung nicht verwenden kann, wer ein funktionaler Analphabet ist oder wer grundsätzlich seine persönlichen Daten nicht auf dem digitalen Markt preisgeben will, erhält die werbewirksam verkündeten Rabatte nicht.
Der Seniorenbeirat hält diese Form der Ausgrenzung und Benachteiligung eines Teiles der Kunden nicht für tragbar, vielleicht sogar für sittenwidrig, in jedem Falle aber für unsozial, weil gerade die Menschen, die Preisnachlässe am nötigsten hätten, davon ausgeschlossen werden, und fordert die Handelsketten auf, zu einem Rabattverfahren zurückzukehren, das alle Kunden gleichermaßen begünstigt.