Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler

Am 23. Februar finden in der Stadt Neuwied nicht nur die Wahlen zum Deutschen Bundestag, sondern auch die des Oberbürgermeisters statt. Damit diese so reibungslos wie möglich ablaufen, bittet die Stadtverwaltung folgende Punkte zu beachten:Wahlbenachrichtigungen:
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen dem 21. und 25. Januar zugestellt.

Es handelt sich um eine gemeinsame Benachrichtigung für beide Wahlen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist der jeweilige Wahlraum angegeben. Bitte prüfen Sie diese Information genau, da sich einige Wahlräume im Vergleich zu früheren Wahlen geändert haben. Zur Wahl bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument mit.

Briefwahl:
Wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort wählen können oder sich für die Briefwahl entscheiden, haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Wahlunterlagen zu beantragen:
-    Einfach und schnell mit dem personalisierten QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
-    Schriftlich über das Formular auf der Rückseite des Dokuments.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen für die beiden Wahlen zeitversetzt verschickt werden:
-    Die Unterlagen für die Oberbürgermeisterwahl werden ab dem 20. Januar versandt.
-    Die Unterlagen für die Bundestagswahl folgen, sobald die Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab dem 10. Februar möglich sein.

Postweg:
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre Wahlbriefe bis zum 23. Februar, 18:00 Uhr, im Briefwahlbüro eingetroffen sind und dass die Postlaufzeiten teilweise länger dauern, als aus der Vergangenheit gewohnt. Bitte beantragen Sie daher – so Sie Briefwahl machen möchten – ihre Unterlagen möglichst direkt und schicken diese auch frühzeitig zurück oder werfen die Unterlagen in den Briefkasten des Briefwahlbüros ein (Heddesdorfer Straße 33, 56564 Neuwied).