Das Thema Grundsteuer ist seit einiger Zeit in aller Munde. Aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils mussten neue Grundstücksbewertungen vorgenommen werden. Das Land Rheinland-Pfalz hat für die Neubewertung des Grundbesitzes auf eine eigene Regelung verzichtet, wodurch das sogenannte Bundesmodell in unserem Land Anwendung findet. Die „neue“ Grundsteuer ist ab 1. Januar 2025 gültig.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Durch die Neuberechnung der Grundsteuern soll das Steueraufkommen für die Gemeinden gleichbleiben (sogenannte Aufkommensneutralität).

Das in Rheinland-Pfalz angewendete Bundesmodell führt jedoch bei den meisten Kommunen im Land bei der Grundsteuer B zu einer Belastungsverschiebung von Nichtwohngrundstücken zu Wohngrundstücken. Durch diese Belastungsverschiebung kommt es, auch innerhalb der Stadt Koblenz, zu Mindereinnahmen aus der Grundsteuer.

Um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten sind somit vielerorts in Rheinland-Pfalz erhebliche Steigerungen der Hebesätze erforderlich, die von den jeweiligen Räten bereits beschlossen wurden.

Um der Belastungsverschiebung entgegenzuwirken haben sich die regierungstragenden Fraktionen im Landtag Rheinland-Pfalz erst im November 2024 dazu entschlossen, den Gemeinden unterschiedliche Hebesätze für die verschiedenen Grundstücksarten bei der Grundsteuer B zu erlauben.

Diese differenzierten Hebesätze sollen nun den Kommunen die Möglichkeit eröffnen unterschiedliche Hebesätze von Wohn- und Nichtwohngrundstücken, sowie unbebauten Grundstücken festzulegen.

Hierfür wurde Anfang Dezember 2024 ein entsprechender Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf sind noch viele Rechtsfragen offen. Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Koblenz den Hebesatz bei der Grundsteuer B zunächst einheitlich auf 420 v.H. belassen, um bis zur finalen Entscheidung über den neu festzulegenden Hebesatz oder mögliche differenzierte Hebesätze für verschiedene Grundstücksarten überhaupt Einnahmen generieren zu können. Spätestens bis zur Jahresmitte 2025 wird der Stadtrat dann einen rückwirkenden Beschluss fassen.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde mit 438 % im Stadtrat am 13.12.2024 beschlossen.

Versand der Grundsteuerbescheide ab Ende KW 2 – Infoflyer werden beigelegt

Dem städtischen Steueramt ist klar, dass die Grundsteuerreform einen erhöhten Aufklärungsbedarf mit sich bringt. Darauf bereitet man sich seit Monaten intensiv vor. Ab Ende der zweiten Kalenderwoche, also um den 10. Januar herum, wird die Abteilung Grundbesitzabgaben des städtischen Steueramtes rund 46.000 Grundsteuerbescheide versenden. Jedem Bescheid wird ein Informationsflyer mit den wichtigsten Eckdaten zum Grundsteuerbescheid beigefügt sein. Sollten dennoch Fragen unbeantwortet bleiben, so besteht die Möglichkeit, sich im Internet unter www.koblenz.de/grundbesitzabgaben zu informieren. Die Webseite bietet zudem zahlreiche Online-Angebote. Dort können viele Anliegen direkt erledigt werden.

Für einen persönlichen Kontakt kann der Online-Rückruf-Service des städtischen Steueramtes der Abteilung Grundbesitzabgaben genutzt werden, ebenso die Online-Terminvergabe. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail kann über grundbesitzabgaben@stadt.koblenz.de erfolgen.