Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes
 Folgemitteilung zu 2030 Js 64511/24 vom 24.10.2024
Im Zusammenhang mit dem Fund zweier verbrannter Leichen am 20.10.2024 in der Nähe des Rodder Maars im Landkreis Ahrweiler hat die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen eine 51-jährige deutsche Staatsangehörige und einen 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge in zwei Fällen erhoben.

In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, am 16.10.2024 im Wohnhaus der 51-jährigen Angeschuldigten im Landkreis Ahrweiler einen mit den beiden Angeschuldigten bekannten 61-jährigen Deutschen aus dem Donnersbergkreis in der Pfalz gemeinschaftlich getötet zu haben. In Ausführung eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans soll der männliche Angeschuldigte dem Geschädigten zunächst in Tötungsabsicht einen Messerstich in den Hals versetzt und ihm anschließend mit einem Hammer mindestens zwei Schläge gegen den Kopf versetzt haben, die schließlich zum Tod des Geschädigten führten.

Den Angeschuldigten wird weiterhin zur Last gelegt, am Abend des 19.10.2024 im Wohnhaus der weiblichen Angeschuldigten einen gleichfalls mit beiden Angeschuldigten bekannten 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Altenkirchen im Westerwald ebenfalls mit Hammerschlägen gegen den Kopf gemeinschaftlich getötet zu haben.

Zwischen den beiden Tatopfern bestand offenbar keine Verbindung. Die Taten stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang zueinander.

Nach den beiden Taten sollen die Angeschuldigten die Leichname der Geschädigten zum Rodder Maar verbracht und dort zur Verdeckung der Tat angezündet haben.

Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wurden die Taten mit hoher Brutalität heimtückisch begangen. Die arglosen Opfer versahen sich keines Angriffs und wurden überrascht. Wesentliches Tatmotiv dürfte Habgier gewesen sein.“

Die Anklage geht davon aus, dass die Angeschuldigten - ihrer vorgefassten Absicht folgend – nach den jeweiligen Taten Vermögensgegenstände der Opfer an sich genommen haben, unter anderem einen PKW.

Die 51-jährige Angeschuldigte hat die Tatvorwürfe bestritten. Der 40-jährige Angeschuldigte hat von seinem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Beide Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden. Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich insoweit und wegen weiteren Fragen zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die nunmehr zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise:
Wegen Mordes gemäß § 211 Abs. 2 StGB macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen tötet und hierbei aus Habgier oder heimtückisch handelt oder um eine andere Straftat zu ermöglichen. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Wegen Raubes mit Todesfolge macht sich u.a. strafbar, wer mit Gewalt gegen eine Person fremde bewegliche Sachen mit rechtswidriger Zueignungsabsicht wegnimmt und hierbei wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen verursacht. Das Gesetz sieht hierfür eine lebenslange Freiheitstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung verbunden. Für die beiden Angeschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.

gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt