Fraktionsübergreifende Einigkeit ermöglicht richtungsweisende Beschlüsse
17.05.2024  PD-Nr. 178-2024

KREIS MYK. „Wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber dem Gemeinschaftsklinikum. Es macht mich stolz, dass wir im Kreistag gezeigt haben, dass wir überparteilich zusammenstehen und völlig unabhängig von Wahlkampfgetöse für die Sache arbeiten, wenn es ernst wird. Der von uns gefasste Beschluss dokumentiert eindrucksvoll die enorme Bedeutung des Gemeinschaftsklinikums für die Region und macht deutlich, dass das Klinikum bei allen Fraktionen einen hohen Stellenwert hat“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig nach einer denkwürdigen Sitzung des Kreistages, in welcher sich das Gremium mit dem von der Roland Berger GmbH erstellten Entwurf des Sanierungsgutachtens für die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (GKM) befasst und diesen in den Grundzügen zur Kenntnis genommen hat. Damit ist die Bereitschaft verbunden, dass der Landkreis Mayen-Koblenz dem angeschlagenen Klinikunternehmen erneut starke finanzielle Unterstützungen von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung stellt und bis zu 25 Millionen Euro als Bürgschaft gewährt. Das bildet die Basis dafür, dass das GKM in kommunaler Hand gehalten werden kann. Der Stadtrat der Stadt Koblenz fasste in seiner unmittelbar nach dem Kreistag stattfindenden Sitzung gleichlautende Beschlüsse.

Die Kreistagsmitglieder nach der Kreistagssitzung zum Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein im Kreishaus. Foto: Kreisverwaltung MYK / Damian Morcinek

Landrat Dr. Alexander Saftig erklärt den weiteren Zeitplan: „Im nächsten Schritt wird mit den kirchlichen Stiftungen, als weitere Gesellschafter des GK-Mittelrhein, über die Umsetzung der Sanierungsvorschläge verhandelt. Bei einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung Mitte Juli soll dann über das Sanierungskonzept und die damit verbundenen einzelnen Maßnahmen beschlossen werden.“ Wichtig für den Kreistag war, dass neben der Umsetzung der Ein-Standort-Lösung, als Zusammenlegung der Krankenhäuser Kemperhof und Ev. Stift in Koblenz insbesondere die Generalsanierung des Standortes St. Elisabeth in Mayen priorisiert verfolgt wird. „Das ist unglaublich wichtig für die Gesundheitslandschaft der Region und damit die zukunftsfähige Aufstellung des GKM am Standort Mayen.“
Zu den im Entwurf des Sanierungsgutachtens vorgeschlagenen Schließungen der GKM-Standorte Heilig Geist in Boppard und Paulinenstift in Nastätten legte der Kreistag fest, dass die Möglichkeit deren Erhalts durch bindende Vereinbarungen mit den beiden zuständigen Landkreisen, aufkommende Verluste auszugleichen, gegeben wird. Dazu der Kreischef: „Dies kann beispielsweise durch den Abschluss eines Verlustübernahmevertrages zwischen der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH und dem Rhein-Lahn-Kreis für den Krankenhausstandort Nastätten sowie dem Rhein-Hunsrück-Kreis für den Krankenhausstandort Boppard geschehen. So haben die betroffenen beiden heimischen Landkreise die Möglichkeit, die Zukunft der beiden im Sanierungsgutachten zur Schließung vorgeschlagenen Standorte selbst zu bestimmen und die Krankenhäuser in Boppard und Nastätten dauerhaft zu erhalten. Da zwischenzeitlich die Landkreise Rhein-Hunsrück sowie Rhein-Lahn ihre Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen erklärt haben, werden die Gespräche zügig und zielführend geführt.“