Landrat Hallerbach in persönlichem Schreiben an betroffene Haushalte: „Gratis-Glasfaseranschluss bis zur Haustür“
Kreis Neuwied. Bürgerinnen und Bürger aus den Verbandsgemeinden Unkel, Linz am Rhein, Bad Hönningen, Asbach und Dierdorf werden in diesen Tagen Post von Landrat Achim Hallerbach persönlich erhalten. Hintergrund der Klarstellung sind Irritationen innerhalb der Bevölkerung aufgrund von Inhalten einer von der MUENET GmbH & Co. KG herausgegebenen Broschüre. Diese war von MUENET an die betroffenen Haushalte versendet worden. Das Unternehmen hatte die Ausschreibung zum geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Neuwied „Graue-Flecken-Förderprogramm“ für sich entscheiden können und im Rahmen der Nachfragenbündelung ein Anschreiben nebst Broschüre verschickt, das bei den Adressaten im Fördergebiet zu Unsicherheit und offenen Fragen geführt hat.
Demgegenüber betont Landrat Hallerbach in seinem Schreiben nochmals ausdrücklich, dass der Hausanschluss für alle Adressaten im Ausbaugebiet kostenfrei bereitgestellt wird. „Unabhängig davon, ob Kundin oder Kunde einen Endkundenvertrag mit der Firma `MUENET GmbH & Co. KG´ abschließen oder nicht, erhalten Sie einen kostenfreien Glasfaseranschluss bis zu Ihrer Haustür“, stellt Achim Hallerbach eindeutig klar.
Um den Bau der Glasfaserleitung durch die Firma „MUENET GmbH & Co. KG“ auf dem jeweiligen Grundstück zu genehmigen, ist allein die Unterzeichnung eines sogenannten Gestattungsvertrages erforderlich. Ein solcher wurde den Haushalten bereits durch die Firma „MUENET GmbH & Co. KG“ übersandt bzw. kann auch nochmals unter Breitbandausbau@Kreis-Neuwied.de angefordert werden. Dadurch ist für die Bürgerinnen und Bürger die Flexibilität gewährleistet, den Glasfaseranschluss jetzt kostenfrei verlegen zu lassen und ihn zu einem beliebigen Zeitpunkt in Zukunft zu nutzen.
Auch zum Thema, ob darüber hinaus der Abschluss eines Endkundenvertrags mit der Firma „MUENET GmbH & Co. KG“ erforderlich ist, hat Landrat Hallerbach einen klaren Standpunkt:
Dabei weist der Landrat zunächst auf Verfahrenswege und Erfahrungswerte aus dem bereits abgeschlossenen „Weiße- Flecken- Förderprogramm“ hin: Da der geförderte Glasfaserausbau im sogenannten Open Access ("offener Zugang") vollzogen wird, kann die neu erstellte Glasfaserinfrastruktur nicht nur von einem einzigen Anbieter genutzt werden, sondern ist prinzipiell für alle Telekommunikationsunternehmen zugänglich. Unternehmen, die ihre Dienste über das geförderte Netz anbieten möchten, können einen sogenannten Netzzugang beantragen.
Vergangene Projekte haben gezeigt, dass andere Telekommunikationsunternehmen meist eine gewisse Zeit benötigen, um ihre Dienste über das neu errichtete Netz anzubieten. Daher haben sich Adressanten im Fördergebiet in Vergangenheit vermehrt dazu entschieden, zunächst einen Vertrag mit dem ausbauenden Telekommunikationsunternehmen abzuschließen.
„Allerdings haben Haushalte selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit bei anderen Telekommunikationsunternehmen anzufragen, ob sie an Ihrer Adresse einen Vertrag anbieten“, stellt Achim Hallerbach klar und hofft, mit seinen erneuten Hinweisen Bedenken auszuräumen.
„Gemeinsam schaffen wir eine leistungsfähige Infrastruktur für alle. Wir freuen uns auf eine digitale Zukunft mit Ihnen!“, richtet der Landrat seinen Blick auch hier zuversichtlich in die Zukunft.