Politikprofessor John Curtice von der Glasgower Strathclyde-Universität bezeichnet das „Gesetz der ungewollten Konsequenzen“ als ersten Hauptsatz der Politik. Stefan Wefelscheid von den Freien Wählern führt zur Erhöhung der Hürde für Untersuchungsausschüsse im Landtag von Rheinland-Pfalz aus, die treibenden Kräfte im Mainzer Landtag machten sich auch juristisch angreifbar, weil die Änderung sich explizit gegen eine Fraktion richte, die mit fast einem Viertel der Abgeordneten künftig keine Untersuchungsausschüsse einsetzen können solle. Interessant wird somit die angekündigte Normenkontrollklage der AfD beim Verfassungsgerichtshof - wegen des Artikels 19 des Grundgesetzes.

 

Es könnte nämlich durchaus sein, dass es sich bei der Verfassungsänderung tatsächlich um ein verfassungswidriges Einzelfallgesetz handelt. Auf die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes bin ich demzufolge gespannt. Sollte die AfD Recht bekommen, wäre der Schaden nach dem Gesetz der ungewollten Konsequenzen auf jeden Fall größer als ein etwaiges missbräuchliches Agieren der AfD im Fall eines Untersuchungsausschusses wäre, wobei wir ja, sollte die Normenkontrollklage andersherum scheitern, niemals erfahren werden, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß die AfD-Landtagsfraktion in unserem Bundesland missbräuchlich agieren würde.