Die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen "Compact" Magazins teilweise ausgesetzt hat, hat überhaupt nichts damit zu tun, dass das Leipziger  Gericht im Hauptsacheverfahren den rechten Hetzern, deren Sprache in vielen Punkten aus dem Wörterbuch des Unmenschen entliehenen Formulierungen entspricht , auch nur im Ansatz  recht gibt.. Der rechtsradikale Compact-Chef Jürgen Elsässer sollte sich deshalb nicht zu früh freuen, triumphieren und mit Sekt anstoßen und es kann auch nicht von einer Niederlage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser geredet werden wie jetzt von Teilen der Union und der FDP.

Denn bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren können Jahre vergehen und Jürgen Elsässer kann bis dann weiterhin hetzen  und gegen den Geist unseres Grundgesetzes polemisieren. Fatal wäre es jedoch, wenn die politischen Entscheidungsträger sich durch die Leipziger Richter davon abhalten lleßen, ein dringend notwendiges Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Nein, im Gegenteil. Ein entprechender Amtrag  muss  fundiert  und möglichst schnell bei den Richterinnen und Richtern in den roten Roben in  Karlsruhe gestellt werden, weil die braunen Feinde der Demokratie  immer unverschämter werden und zentrale Gebote des Grundgesetzes wie die Würde des Menschen mit Füßen getreten werden. Es bleibt also dabei:, dass die Auseinandersetzung mit  dem hasstriefenden Extremismus  von rechts pölitisch  und juristisch geführt werden muss. Hierbei darf es kein Zurückweichen trotz vermeintlicher Niederlagen geben.  Zu groß ist die Gefahr, dass rechte Hetzer wie Jürgen Elsässer weiterhin ihren antidemokratischen Ungeist publizieren und ihren Hass gegen den demokratischen Rechtsstaat absondern.