Grünes Licht für Projektliste zum ökologischen Förderprogramm des Landes - Landrat mit Prokura für Anpassungen

Kreis Neuwied. KIPKI ist kein Kinderspiel und auch keine Spirituose. Hinter dem Kürzel verbirgt sich vielmehr die Fördermaßnahme namens „Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innnovation“ des Landes Rheinland-Pfalz, das in eben diesem Programm 180 Millionen Euro für eine einwohnerbezogene Pauschalförderung eingestellt hat. Davon entfallen auf den Landkreis Neuwied 2,7 Millionen Euro.
In seiner jüngsten Sitzung erteilte der Kreisausschuss der Verwaltung ohne Gegenstimme den Auftrag, für insgesamt neun Maßnahmen im Kreisgebiet, die dem Klimaschutz dienen, jeweilige Anträge auf Zuwendungen aus dem besagten Förderprogramm zu stellen.

Gemeinsam mit Janine Sieben, Klimaschutzmanagerin des Landkreises (Mitte), Klimawandelanpassungsmanagerin Angelina Zahn und dem Immobilienmanagement der Kreisverwaltung setzt sich Landrat Achim Hallerbach für die Nutzung regenerativer Energien auch im Landkreis Neuwied ein. Foto: Martin Boden / Kreisverwaltung Neuwied.

„Mich freut das einmütige Votum des Ausschusses auch deshalb, weil mir zugleich das Vertrauen geschenkt wird, vor dem Hintergrund der kurzen Antragsfrist gegebenenfalls Anpassungen in der Liste im Rahmen des Förderkontingents vorzunehmen, sollte dies aus förderrechtlichen Gründen notwendig sein,“ sichert Landrat Achim Hallerbach zugleich zu, dass der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung über eben jene möglicherweise notwendigen Anpassungen unterrichtet werden würde.
„Wir haben unter anderem die Sanierung eines Gebäudetraktes bei uns im Kreishaus einschließlich Errichtung einer Photovoltaikanlage sowie die energetische Sanierung des Daches der Carmen-Sylva-Realschule plus einschließlich Errichtung einer Photovoltaikanlage und die Installation einer PV-Anlage auf der Kinzingschule Neuwied auf der Agenda“, konkretisiert Achim Hallerbach die Klimaschutzmaßnahmen, zu denen ebenfalls die energetische Sanierung der Sporthallen an der Konrad-Adenauer-Realschule plus in Asbach sowie an der Nelson-Mandela-Realschule plus in Dierdorf und die Sanierung der Beleuchtungsanlagen an der Ludwig-Erhard-Schule sowie der Heinrich-Heine-Realschule in Neuwied zählen.

Ebenfalls auf der To-Do-Liste: eine Verschattungsmaßnahme auf dem Schulhof der Carl-Orff-Schule in Engers mittels fünf Dachplatanen und die Entsiegelung des Schulhofs des Rhein-Wied-Gymnasiums in Neuwied mit nachfolgendem Einbau eines wasserdurchlässigen Belages. Auf dem Schulhof befinden sich 12 Platanen, die bereits eine Verschattung des Schulhofes bieten.
Das Maßnahmenbündel deckt sich ebenfalls mit den Vorstellungen von Janine Sieben. Die Klimaschutzmanagerin des Landkreises hatte gleich bei Amtsantritt die Nutzung von Photovoltaik auf den Dächern der eigenen Liegenschaften zur ersten Priorität erklärt.
„Auch, wenn das als unbürokratisch angekündigte Förderprogramm im Verlauf des Jahres rechtlich immer umfangreicher wurde, haben wir doch in enger Abstimmung mit dem Immobilienmanagement eine Projektliste zusammengestellt, die nicht nur unsere Effizienz und CO2-Einsparung erhöht, sondern auch Kosten senkt“, unterstreicht Janine Sieben.
Die geplante ökologische Aufwertung entspricht den Vorgaben des deutschen Klimaschutzgesetzes (KSG), in dem bis 2030 eine Reduzierung um 65 Prozent CO2-Ausstoß gegenüber 1990 vorgesehen ist. Förderfähig sind insbesondere solche Maßnahmen, die den sparsamen Einsatz von Energie in den Gebäuden und in der Infrastruktur der kommunalen Gebietskörperschaften sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb und den Betrieb von klimafreundlicher Mobilität ab 75 % der auf den Landkreis entfallenden Pauschalförderung zum Ziel haben.
„Hinzukommen bis 25 % der auf den Landkreis entfallenden Pauschalförderung für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen, insbesondere solche zur Klima-Resilienz, sowie Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Alle unsere Vorhaben entsprechen den Vorgaben“, betont Landrat Hallerbach.
Im Antragsportal des Landes können noch bis zum 31.01.2024 Maßnahmen beantragt werden, die im Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2026 umsetzbar sind.
Achim Hallerbach: „Soweit es sich um Investitionsmaßnahmen handelt, sind die Positionen im Finanzhaushalt des Landkreises für 2024 ausgewiesen. Die übrigen Maßnahmen sind im Ergebnishaushalt enthalten. Da es sich um eine 100%ige Förderung handelt, entstehen keine Kreditanteile“.