Wer sich an den hinter uns liegenden Bundestagswahlkampf erinnert, der muss konstatieren, dass es eine Wahlauseinandersetzung war, die vor allem zu Lasten von Minderheiten, insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, ging. Verantwortlich dafür waren neben der in weiten Teilen rechtsextremen AfD vor allem die Unionsparteien CDU und CSU. Bei den Rechtskonservativen und Rechtsextremen stand hierbei die Hetze und der Hass gegen diese Menschen im Vordergrund und im Mittelpunkt ihrer Agitation. Von irregulären oder illegalen Geflüchteten zu sprechen, ist sowohl christlich als auch humanistisch unentschuldbar.

Unser Grundgesetz wurde von seinen Müttern und Vätern nicht zuletzt aus den Lehren des deutschen Faschismus von 1933 bis 1945 mit dem Artikel 16 ausgestattet, der schon ramponiert genug die Perle unserer Verfassung ist.
Leider hat die SPD, der ich angehöre, den Asylrechtsartikel gelinde gesagt nicht immer freundlich behandelt. Es sei nur an die Asylrechtsänderung aus dem Jahre 1993 erinnert. Das führte damals zum zumindest zeitweiligen Austritt vieler aus der Sozialdemokratie. Mein Appell geht daher an die SPD-Verhandler in den Koalitionsverhandlungen, unmissverständlich und konsequent auf die Kompatibilität der Asylpolitik mit den europäischen Grundsätzen und der humanitären Tradition der Bundesrepublik zu achten.
Wer der AfD hinterherläuft, wie große Teile der Union, darf sich nicht wundern, wenn ein bestimmtes Wählerklientel lieber das Original statt die Kopie wählt. Zu viel ist schon an dem Asylartikel im Grundgesetz herumgedoktert worden und zu verheerend ist die Verrohung gegenüber den Geflüchteten in der Bundesrepublik schon gediehen. In der Migrationspolitik ist es dringend erforderlich, dass sich eine eventuelle schwarz-rote Koalition bedingungslos hinter das Menschenrecht auf Asyl stellt und sich nicht von der Hetze der AfD mitreißen lässt. Es geht um das humanitäre Antlitz der Bundesrepublik, das im hinter uns liegenden Wahlkampf kaum mehr zu erkennen war.