In der Ablehnung der Verfassungsänderung hinsichtlich des Quorums zur Einberufung eines Untersuchungsausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag finden Stephan Wefelscheid, Noch-Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, und ich zusammen, wenn es auch zwischen seiner und meiner Argumentation feine Unterschiede gibt. Während ich der Begründung von CDU, SPD und Grünen nicht ausdrücklich widerspreche, dass ein bewusster Machtmissbrauch des Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck durch die erstarkte AfD verhindert werden soll, aber klar dagegen halte, dass missbräuchliches Agieren der AfD im Fall der Untersuchungsausschüsse keinesfalls das Funktionieren des Rechtsstaats aushebeln würde, stellt Wefelscheid fest, dass er während seiner Zeit als Obmann im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe jedenfalls nicht feststellen konnte, dass der AfD-Obmann Michael Frisch es darauf abzielte, die Regierung lahm zu legen. Nun könnte ich ihm entgegenhalten, dass Michael Frisch nicht mehr AfD-Mitglied ist und zuletzt als Fraktionsloser im Landtag sehr kritische Worte in Richtung seiner ehemaligen Fraktion und Partei formulierte.

Aber Realität ist, weil ein parlamentarisches Kontrollrecht der Opposition mit dem Ergebnis beschnitten wird, dass es im rheinland-pfälzischen Landtag in den kommenden fünf Jahren keine Untersuchungsausschüsse geben wird, werden wir niemals erfahren, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß die AfD-Landtagsfraktion in unserem Bundesland missbräuchlich agieren würde. Die Erfahrungen aus einem anderen Bundesland sollten wir einerseits nicht ignorieren: In Thüringen wurde der Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD durch den Verfassungsgerichtshof dieses Bundeslandes ob seines Fehlverhaltens in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages in die Schranken gewiesen. Sein Agieren wurde von Politikwissenschaftlern und einem Verfassungsrechtler als „Tiefpunkt in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus“ bezeichnet, die AfD habe die Sitzung instrumentalisiert, „um ein bisschen die Demokratie, die Geschäftsordnung und vielleicht auch die Thüringer Verfassung vorzuführen und die Grenzen auszutesten“, und es wurde auf ähnlich giftige Debatten in der Weimarer Republik verwiesen. In Thüringen hatte übrigens das alte Parlament es auch versäumt, künftigen Blockademöglichkeiten der AfD einen Riegel vorzuschieben, so dass man jetzt im neuen Landtag damit leben muss, dass die AfD mit ihrer Sperrminorität etwa die Konstituierung der Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte blockiert. Aber andererseits: Wenn Wefelscheid kundtut, die künftige rheinland-pfälzische Landesregierung packe den Vorschlaghammer aus, kann ich ihm nicht gezielt widersprechen, weil die AfD hier bei uns mit einem Untersuchungsausschuss schlimmstenfalls anstrengend und lästig werden könnte, aber nicht wirklich dem demokratischen Rechtsstaat einen irreparablen Schaden zufügen könnte. Rheinland-Pfalz würde nicht Thüringen.