SWN: Keine Ableser mehr – Kontrolle per Stichprobe
22.11.2024
Neuwied. Die Stadtwerke Neuwied (SWN) versenden die Karten, um die Verbrauchswerte für Strom, Gas und Wasser selbst abzulesen und mitzuteilen. Bis zum 6. Januar müssen die Daten vorliegen.
In Neuwied und Melsbach sind die SWN für die Ablesung zuständig. Das gilt auch dann, wenn die Belieferung durch einen anderen Versorger erfolgt. Mit dem Anschreiben gibt es mehrere Möglichkeiten, erklärt Sven Preussiger von den SWN: „Man kann den auf der Karte aufgedruckten QR-Code mit der Kamera des Smartphones scannen. Dann kann man im Kundenportal die Daten eingeben und fertig.“ Zusätzlich sollte man die Zählerstände abfotografieren und hochladen: „Wir prüfen die Daten auf Plausibilität. Mit dem Foto wird die Richtigkeit der Daten zusätzlich dokumentiert.“ Zusätzlich behalten sich die SWN Stichproben vor, wenn es bei den Zählerdaten Auffälligkeiten gibt.
Am schnellsten geht es mit dem Smartphone: Mit dem QR-Code kommt man direkt ins Portal und kann den Zählerstand eingeben. Bis zum 6. Januar müssen die Daten vorliegen. Foto: Gerd Neuwirth/SWN
Alternativ kann man am PC über einen Link mit den Kundendaten – beides ist auf der Karte vermerkt - die Stände eingeben und ein Foto hochladen. Und wenn man technisch dafür nicht ausgerüstet ist? „Dann kann man zur Not die beigefügte Karte ausfüllen und schickt sie zurück oder gibt sie im KundenCenter oder in der Hafenstraße ab“, so Preussiger. Und nicht zuletzt können die Zählerstände auch telefonisch unter der 02631/85-1350 durchgegeben werden. Sollten Karten in Ausnahmefällen nicht zugestellt worden sein, besteht die Möglichkeit, die Daten über die Adresse www.verbrauchsablesung.de/neuwied unter Angabe des Namens, der Straße und Haus- sowie Zählernummer zu erfassen. Einzige Ausnahme: In Melsbach werden die Wasserzähler per Funk ausgelesen.
In einigen Fällen kann es sein, dass Kunden mehrere Karten für unterschiedliche Zähler erhalten. „Das ist systembedingt und lässt sich leider nicht umgehen. Auf jeden Fall müssen alle Karten bis zum 6. Januar bei uns sein.“
Auf einen Punkt weist Preussiger auch noch hin: „Eigentümer haben ihren Mietern jederzeit den Zugang zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Das ist eine vertragliche Pflicht des Vermieters.“
Das Verfahren hat sich bewährt, so Preussiger: „Man muss keine Termine ausmachen, das ist besonders für Berufstätige bequemer und flexibler. Zudem machen wir es Betrügern schwerer, die sich als unsere Mitarbeiter ausgeben.“ Nicht zuletzt senkt die Selbstablesung die Betriebskosten, was zur Preisstabilität beiträgt.