Kreisverwaltung Mayen-Koblenz setzt E-Rechnungspflicht ab 1. April um
Annahme von Papier- oder PDF-Rechnungen zukünftig nicht mehr möglich
24.03.2025 PD-Nr. 082-2025 Foto: AdobeStock_291254687
KREIS MYK. Der Digitalisierungsprozess bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz schreitet voran. So müssen ab dem 1. April alle Rechnungssteller, die mit der Kreisverwaltung zusammenarbeiten, ihre Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) einreichen. Diese Neuerung folgt dem E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung sowie Bezahlung der Rechnungen. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ohne Übergangsfrist und betrifft alle öffentlichen Aufträge der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, unabhängig vom Auftragswert.
Die Regelungen des Wachstumschancengesetzes für den B2B-Bereich gelten nicht für öffentliche Aufträge. Papier- oder PDF-Rechnungen können ab dem 1. April nicht mehr akzeptiert werden. Zu beachten ist, dass E-Rechnungen nur angenommen werden dürfen, wenn sie über den ZRE eingereicht werden. Hierzu ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
Registrierung und Einreichung
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Um Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang einreichen zu können, müssen sich Rechnungssteller für jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln im ZRE registrieren. Die Registrierung erfolgt über das „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER. Nähere Informationen finden Unternehmen unter www.e-rechnung.service.rlp.de. Nach erfolgreicher Registrierung können Rechnungen auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:
• E-Mail: Rechnungen müssen an die E-Mail-Adresse ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de gesendet werden. Die Absenderadresse muss im ZRE-Benutzerkonto hinterlegt sein.
• Upload im ZRE: Nach dem Login im ZRE können Rechnungen direkt hochgeladen werden.
• Webformular: Ein Webformular steht zur Verfügung, um Rechnungen manuell zu erstellen – vor allem für einfache Rechnungen.
• Peppol: Über das Peppol-Netzwerk kann die Rechnung eingereicht werden, ohne dass eine Registrierung im ZRE erforderlich ist. Peppol-Nutzer erhalten Rückmeldungen zu ihren Rechnungen.
Ausnahmen und Befreiungen
Unter bestimmten Bedingungen können Rechnungssteller von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung befreit werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Unternehmen beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD).
Zusätzliche Informationen zur E-Rechnungspflicht und zu den Vorgaben der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz finden Unternehmen auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://www.kvmyk.de/buergerservice-online/onlineangebote/#accordion-1-3. Hilfe bei der Registrierung erhalten Unternehmen online unter https://e-rechnung.service.rlp.de/weitere-informationen/kontakt-support.