Erstmitteilung – 2070 Js 81801/23 –
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des Verdachts des Totschlags ein Ermittlungsverfahren gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsangehörigen.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Abend des 22.12.2023 seine frühere Lebensgefährtin, eine 48 Jahre alt gewordene Deutsche, in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied mit einem Hammer und einem Messer angegriffen und sie hierbei so massiv verletzt zu haben, dass sie kurz darauf verstarb. Anschließend alarmierte der Beschuldigte Rettungskräfte, die nach ihrem Eintreffen in der Wohnung den Leichnam der Frau aufgefunden haben.
Der Beschuldigte hat die Tat gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten eingeräumt. Er wurde am Tatort festgenommen und am 23.12.2023 der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags und der Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität Haftbefehl erlassen hat. Er befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Vollzugsanstalt.
Der genaue Ablauf und das Motiv der Tat sind Gegenstand der veranlassten weiteren Ermittlungen, in deren Verlauf auch zu prüfen sein wird, ob der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig war und ob die Tat möglicherweise als Mord zu qualifizieren ist.
Weitergehende Auskünfte sind der Staatsanwaltschaft derzeit auch auf Nachfrage nicht möglich.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.
gez. Büttinghaus, Oberstaatsanwalt