In einem Interview erklärt Ralf Seekatz (MdEP), beim Anti-Geldwäschegesetz sei es ihm wichtig gewesen, das Bargeld zu erhalten und eine Barzahlungsobergrenze von mindestens 10.000 Euro zu erreichen. Das seien schwierige Verhandlungen gewesen, weil die Parteien links der Mitte nicht sonderlich viel von Bargeld hielten und gerade südeuropäische Länder aufgrund diverser Probleme bereits deutlich niedrigere Barzahlungsobergrenzen hätten.
Zunächst wird durch diese Argumentation allerdings der Kampf gegen Geldwäsche mit einem angeblichen Kampf gegen Bargeld verwechselt. In Deutschland läuft der Kampf gegen Geldwäsche tatsächlich schlecht. Unser Land gilt als Geldwäscheparadies; denn geschätzt werden jährlich 100 Milliarden Euro an kriminell erwirtschafteten Geldern in Immobilien, Firmen und Bankkonten gesteckt und damit sauber gemacht. So ist die italienische Strafjustiz auf die deutsche Politik nicht gut zu sprechen. In Italien ist die Einziehung illegal erworbenen Vermögens recht gut geregelt, während Deutschland im Unterschied dazu für das organisierte Verbrechen immer noch ein Eldorado ist. Mit dem Anti-Geldwäschegesetz tut die EU in Wirklichkeit endlich etwas gegen das deutsche Geldwäscheparadies, und ich kann beim besten Willen nicht erkennen, dass ein Mensch ohne illegale Absichten durch die 10.000-Euro-Grenze einen Nachteil hat. Im Übrigen gelten ja, worauf Ralf Seekatz selbst hinweist, in den meisten europäischen Staaten bereits Grenzen, so ist in Griechenland schon bei 500 Euro Schluss.