Der bundesweit bekannte Journalist und Publizist Heribert Prantl, früher unter anderem als Staatsanwalt tätig, stellt kritisch heraus, das Thema Schwangerschaftsabbruch werde in Deutschland mit viel Strafrecht und wenig Hilfe beantwortet. Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, glaubt hingegen, der bislang geltende Strafrechtsparagraf stelle als Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion einen gelungenen Kompromiss dar. Nachdem allerdings die Ampelkoalition schon im Koalitionsvertrag ankündigte, den Paragrafen 218 aus dem Strafrecht zu verbannen, reagierte der Deutsche Juristinnenverband darauf mit einem Arbeitsgruppen-Papier, das zum Ergebnis kam, eine ersatzlose Streichung aus dem Strafgesetzbuch sei möglich.
Man könne Schwangerschaftsabbrüche nämlich durchaus auch im Sozialrecht verankern, konkret im Schwangerenkonfliktgesetz, so dass man das Strafrecht nicht brauche. Seit der der noch gültigen Regelung zugrunde liegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind 30 Jahre vergangen und es zeigt sich inzwischen, dass das Bundesverfassungsgericht durchaus in der Lage ist, aktuelle Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen. Völlig zu Recht steht die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Gemeinsamen Diakonischen Werke Rheinland-Süd am Standort Neuwied somit einer Gesetzesänderung positiv gegenüber. Sie positioniert sich zudem sympathisch ausgewogen, wenn sie gegen die Pflichtberatung zur Aufhebung der Straffreiheit ist, jedoch gleichzeitig für den Erhalt und Ausbau eines umfassenden Beratungsangebotes ist, ein rechtlich abgesichertes, niederschwelliges, wohnortnahes, flächendeckendes, kostenfreies und qualifiziertes psychosoziales Beratungsangebot für Schwangere und ihre Partner als unverzichtbar ansieht. Die Bekümmernisse des einzelnen Menschen sind nämlich so vielfältig und komplex wie das Leben selbst und es ist gut, wenn es bei einer lebenswichtigen Entscheidungsfrage hilfreiche Angebote gibt. Und das in Zukunft hoffentlich ohne Strafrecht und staatlichen Zwang.