
Foto-Quelle: Michael Jordan
Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren hat am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert.. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie in nationales Recht um und soll für die meisten ab Ende Juli 2026 geschlossenen Kaufverträge am 31. Juli in Kraft treten. Zu dem neuen „Recht auf Reparatur“ äußert sich Kurt Krautscheid als Präsident der Handwerkskammer Koblenz folgendermaßen:
KOBLENZ. Kurt Krautscheid, Präsident der Handwerkskammer Koblenz:
„Das Recht auf Reparatur ist ein starkes Signal für mehr Nachhaltigkeit und zugleich eine sehr gute, wertvolle Nachricht für das Handwerk. Unsere Betriebe verfügen über das Wissen und die Erfahrung, Produkte fachgerecht instand zu setzen und ihre Lebensdauer deutlich zu verlängern. Das schont Ressourcen, vermeidet Abfall und stärkt die regionale Wirtschaft.
Unsere mehr als 22.000 Handwerksbetriebe im Kammerbezirk der Handwerkskammer Koblenz leisten täglich einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Reparieren ist für sie kein neuer Trend, sondern gelebte Praxis. Wer repariert statt wegwirft, stärkt nicht nur den Klimaschutz – sondern auch das Handwerk vor Ort. Umso wichtiger ist es, dass diese Leistung künftig noch stärker nachgefragt und wertgeschätzt wird.
Entscheidend ist jetzt, dass das Gesetz auch im Alltag wirkt. Unsere Betriebe brauchen einen fairen Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Diagnosedaten. Dann wird aus dem Recht auf Reparatur ein echter Gewinn – für Verbraucher, für die Umwelt und für das Handwerk vor Ort.

Der Präsident der Handwerkskammer Koblenz Kurt Krautscheid begrüßt das neue Recht auf Reparatur als wertvolle Maßnahme für die regionale Wirtschaft, das Handwerk, die Verbraucher und die Umwelt. - Foto-Quelle: Michael Jordan

