Berlin. Die finanzielle Unterstützung für den Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung kommt. Ab dem 27.02.2024 können Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses, die dieses selbst bewohnen und eine neue klimafreundliche Heizung einbauen wollen, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag auf Förderung stellen. Dem heimischen Bundestagsabgeordneten Martin Diedenhofen (SPD), der die Perspektive des ländlichen Raums in das Heizungsgesetz hineinverhandelt hatte, waren starke und verlässliche Förderungen besonders wichtig.

Foto: Martin Schmitz

Der erste Entwurf der neuen Förderrichtlinie aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck war unausgewogen und hatte beispielsweise die nachhaltige Holzenergie deutlich benachteiligt. Während der vergangenen Monate setzte sich Diedenhofen intensiv für Verbesserungen ein, so dass alle nachhaltigen Heizsysteme eine gute Förderung erhalten - mit Erfolg. Diedenhofen betont: "Langfristig günstiges Heizen in Deutschland schieben wir jetzt endlich an - Bezahlbarkeit und Planbarkeit sind dabei die zentralen Faktoren. Dazu gehören verlässliche Förderungen für den Heizungstausch. Ich freue mich, dass neben Wärmepumpe und Co. - wie von mir in den Verhandlungen gefordert - auch Pelletheizungen ohne teure Kombinationspflichten gefördert werden. Das ist gerade für den ländlichen Raum eine gute Nachricht."

Die nun beschlossene Förderung soll absichern, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer beim Heizungstausch nicht allein gelassen werden. Sie erhalten beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung eine Mindestförderung von 30 Prozent. Wer schnell handelt, erhält dank eines Geschwindigkeitsbonus' weitere 20 Prozent. Haushalte, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro verfügen, können außerdem zusätzliche 30 Prozent bekommen (insgesamt max. 70 Prozent). Wer eine besonders emissionsarme Biomasseheizung einbaut, kann zusätzliche 2.500 Euro Förderung erhalten.  Besonders effiziente Wärmepumpen oder welche mit natürlichen Kältemittel bekommen einen Effizienzbonus von fünf Prozent.

Hausbesitzerinnen- und besitzer, die schon in den ersten Wochen dieses Jahres eine neue Heizung installieren lassen haben, können nachträglich einen Förderantrag stellen. Auf der KfW-Internetseite (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsfoerderung/) finden sich weitere Informationen. Wer außerdem mehr zum Heizungstausch wissen möchte, findet auf der Internetseite des Bundesbauministeriums unter anderem einen Wegweiser: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/geg/geg-liste.html. Mit diesem können Interessierte prüfen, welche Auswirkungen das Heizungsgesetz für sie hat.