Kreis Neuwied. Der Karneval gehört zur rheinischen Kultur und wird auch im Kreis Neuwied immer gebührend gefeiert. Doch zum Feiern gehört hinterher auch immer die verantwortungsbewusste Entsorgung der angefallenen Abfälle. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt hilfreiche Tipps, wie Sie korrekt sortieren und entsorgen können.
Haarfärbespray – Achtung Schadstoff
Haarfärbespray und Haarspray sorgen an Karneval gern für kreative Verwandlungen, doch die wenigsten wissen, wie sie richtig zu entsorgen sind. Da eine vollständige Entleerung des Gases einer Spraydose nur selten gegeben ist, ist der beste Weg grundsätzlich die Abgabe am Schadstoffmobil, um der Explosionsgefahr durch Restgase vorzubeugen. Nur vollständig restentleerte Spraydosen können in die grüne Tonne gegeben werden.

Luftschlangen, Luftballons und Heliumflaschen
Luftballons sind eine beliebte Karnevalsdekoration, die richtig Farbe in den Raum bringt. Egal, ob sie aus Folie oder klassisch aus Gummi bestehen, Luftballons sind immer ein Fall für die Restmülltonne. Hat man sie mit Helium gefüllt, sollte man sie vor der Entsorgung aufstechen. Für die Heliumflasche gilt: Ist sie vollständig entleert und gemäß den Sicherheitsvorschriften des Herstellers vorbereitet, kann sie kostenlos im Handel abgegeben oder über die grüne Tonne entsorgt werden. Unfolierte Luftschlangen dürfen in die blaue Papiertonne, doch folierte müssen ebenfalls im Restmüll entsorgt werden.
Kostümierung
Federboa, Perücke oder Partybrille - auch wenn diese Dinge teilweise oder vollständig aus Kunststoff bestehen, gehören sie nicht in die grüne Tonne, da es sich nicht um Verpackungsmüll handelt. Sind sie kaputt oder abgetragen, müssen sie in der Restmülltonne entsorgt werden. Bei gutem Zustand sollte allerdings erwägt werden, ob man sie noch verschenken oder bei einem Secondhand-Kostümshop abgeben kann, um Müll zu vermeiden. Kostüme, die überwiegend aus Stoff bestehen (und nicht verschmutzt sind), gehören in den Altkleidercontainer, da sie so einer Wiederverwertung zugeführt werden können.
Lebensmittel- und Frittierreste
Die unzähligen Bonbons, Kamelle und anderen Süßigkeiten, die nach Karneval übrigbleiben, müssen ebenfalls richtig entsorgt werden. Unverpackte Lebensmittel können in der braunen Bio-Tonne entsorgt werden, während die Verpackungen von Bonbons oder Chips, die meist aus Kunststoff bestehen, in die grüne Tonne gehören, da sie Verkaufsverpackungen sind. Sogenanntes „Kehrgut“, das stark vermischt ist, muss in der Restmülltonne entsorgt werden.
In der närrischen Jahreszeit dürfen auch Berliner und Quarkbällchen nicht fehlen – die süßen, frittierten Köstlichkeiten sind absolute Klassiker auf den Karnevalsbuffets. Wer zuhause selbst frittiert, kann geringe Mengen an Frittieröl bzw. -fett auslaufsicher in einem verschlossenen Behälter in den Restmüll geben. In der Biotonne haben Fette und Öle, entgegen weitläufiger Meinungen, jedoch nichts zu suchen, da sie die biologische Verwertung stören. Größere haushaltsübliche Mengen sollten am Schadstoffmobil abgegeben werden.  Die Termine dafür finden Sie auf unserer Homepage und in Ihrem Abfuhrkalender.
Ihre Mithilfe bei der sachgerechten Entsorgung trägt dazu bei, unsere Umwelt zu schonen und Abfall effizient zu reduzieren. Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder konsultieren Sie das Abfall-ABC auf unserer Website abfall-nr.de.

Abfalltipp zum Thema Karneval. Foto: Maria Burkart. Teile des Bildmaterials wurden mit Hilfe eines KI-Tools erstellt.