Ausländer sollten vor Urlaub Gültigkeit überprüfen
26.03.2025 PD-Nr. 085-2025
KREIS MYK. Die Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass in Deutschland wohnhafte Ausländer für Auslandsreisen rechtzeitig einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Das gilt ebenfalls, wenn die Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels bald abläuft. Die Kreisverwaltung empfiehlt drei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis einen Termin zu vereinbaren, da es mit dem Beginn der Urlaubszeit zu einer erhöhten Nachfrage und damit zu erhöhten Wartezeiten bei der Beantragung von Ausweisdokumenten kommen kann.
Terminbuchungen sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/ oder per E-Mail an ABH-Termin@kvmyk.de möglich. Bei Anfragen per E-Mail ist es wichtig, dass der Vorname, Nachname, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse angegeben werden.