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Stadt setzt neues Standortkonzept um – Malteser stellen Container auf öffentlichen Flächen auf
Fotos: Ulf Steffenfauseweh
Die Stadt Neuwied setzt ihr neues Konzept für die Altkleidersammlung auf öffentlichen Flächen um: Seit wenigen Wochen stellen die Malteser nach und nach an 37 definierten Standorten im Stadtgebiet ihre Container auf. Ziel der Neuregelung ist es, die bislang teilweise unbefriedigende Situation rund um Altkleidercontainer zu verbessern und insbesondere Vermüllungen an den Standorten wirksam entgegenzuwirken.
In der Vergangenheit hatten abgestellte Säcke, überfüllte Container und unklare Zuständigkeiten immer wieder für Beschwerden gesorgt. Deshalb hat der Stadtrat ein neues Konzept beschlossen, das feste Regeln für die Nutzung öffentlicher Flächen vorsieht. Kern der Neuregelung ist, dass die Aufsteller verpflichtet sind, auch für Sauberkeit und Ordnung im Umfeld ihrer Container zu sorgen. „Mit dem neuen Konzept wollen wir die Situation für Anwohner und Passanten spürbar verbessern“, betont Beigeordneter Ralf Seemann. „Wer öffentliche Flächen für Altkleidercontainer nutzt, muss künftig auch Verantwortung für deren Umfeld übernehmen.“
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Auf öffentlichen Standorten – wie hier an der Feuerwehr in Engers - dürfen im Neuwieder Stadtgebiet nur noch Kleidercontainer der Malteser stehen. Ziel ist es, dass auch das Umfeld künftig sauber und ordentlich aussieht, nicht wie auf dem anderen Bild, das ebenfalls in Engers aufgenommen wurde. Der dort illegal aufgestellte Container ist zwischenzeitlich abgefahren worden. Fotos: Ulf Steffenfauseweh
Nach einer entsprechenden Bewerbung hat die Stadt den Maltesern die Erlaubnis für die Nutzung der 37 festgelegten Standorte auf öffentlichem Grund erteilt. Derzeit werden die neuen Container aufgestellt. Parallel dazu sind alle anderen Aufsteller aufgefordert worden, ihre Container zu entfernen. Sollten nun noch Container anderer Aufsteller auf öffentlichen Flächen stehen, handelt es sich um eine nicht genehmigte Sondernutzung. Die Stadt wird die Betreiber auffordern, diese zu entfernen bzw. dies gegebenenfalls kostenpflichtig erledigen. Zudem kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Flächen. Die neue Regelung gilt ausschließlich für Container auf öffentlichem Grund. Container auf privaten Grundstücken, etwa auf Parkplätzen von Supermärkten, Baumärkten oder anderen Unternehmen, sind davon nicht betroffen. Dort entscheidet weiterhin allein der jeweilige Grundstückseigentümer über die Aufstellung.

Fotos: Ulf Steffenfauseweh
Derzeit befindet sich die Umstellung noch in der Umsetzung. Dabei kommt es vereinzelt zu Problemen an einzelnen Standorten. Teilweise waren die bisherigen Container vor ihrem Abtransport verschlossen (eingewrappt) worden, damit keine weiteren Altkleider mehr eingeworfen werden konnten. Dennoch wurden Kleidersäcke daneben abgestellt. In einigen Fällen wurden sogar nach dem Abtransport der Container weiterhin Altkleider an den bisherigen Standorten abgelegt. Die Stadt bittet deshalb darum, Altkleider ausschließlich in die dafür vorgesehenen Container einzuwerfen und keine Säcke oder Gegenstände daneben abzustellen.
„Uns ist bewusst, dass eine solche Umstellung nicht von heute auf morgen reibungslos funktioniert“, sagt Ordnungsamtsleiterin Carla Weßendarp. „Wir gehen aber davon aus, dass sich die Situation in den kommenden Wochen einpendeln wird, sobald alle neuen Standorte eingerichtet und bekannt sind.“ Die Servicebetriebe Neuwied kontrollieren die betroffenen Standorte während der Übergangsphase verstärkt und entfernen dort abgestellte Altkleider und sonstigen Müll. Langfristig soll das neue Konzept dazu beitragen, die Standorte sauberer zu halten und die Sammlung von Altkleidern im öffentlichen Raum besser zu organisieren.
Alle Standorte sind auf der Homepage der Stadt Neuwied zu finden: https://www.neuwied.de/service/detail-anliegen/altkleidercontainer-oeffentliche-standorte

