Noch bis zum 31. Oktober Anträge einreichen

 11.10.2023  PD-Nr. 354-2023

KREIS MYK. Seit 2022 fördert der Landkreis Mayen-Koblenz die Dach- und Fassadenbegrünung. Im vergangenen Jahr konnte hierdurch eine Fläche von ca. 1.700 m² begrünt werden. Auch dieses Jahr können wieder Förderanträge hierfür eingereicht werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die maximale Förderhöhe 40 Prozent der als förderfähigen Kosten beträgt, jedoch maximal 2.000 Euro pro Grundstück bei Dach- und Fassadenbegrünung. Bei einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro.

Dachbegrünung Bundesverband GebäudeGrün e.V. BuGG

Doch wieso GebäudeGrün? Der Klimawandel schreitet voran, die generelle Erwärmung und die Wetterextreme nehmen immer weiter zu. Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze, halten bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück, binden Staub sowie Luftschadstoffe und stellen im Winter eine Dämmung dar. Zudem wird auch Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.
Mehr Informationen zum Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“ erhalten Interessierte unter www.kvmyk.de/gebaeudegruen oder bei Dr. Rüdiger Kape, Telefon 0261/108-420, E-Mail ruediger.kape@kvmyk.de und Lina Jaeger, Telefon 0261/108-417, E-Mail lina.jaeger@kvmyk.de.