11.03.2024  PD-Nr. 075-2024

KREIS MYK. Seit 2022 fördert der Landkreis Mayen-Koblenz die Dach- und Fassadenbegrünung. Bisher konnten 69 Förderanträge bewilligt und über 2.000 m² Fläche begrünt werden. Auch dieses Jahr können – ab sofort – wieder Förderanträge hierfür eingereicht werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die maximale Förderhöhe 40 Prozent der als förderfähigen Kosten beträgt, jedoch maximal 2.000 Euro pro Grundstück bei Dach- und Fassadenbegrünung. Bei einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro.
Wieso wird gefördert?

Dachbegrünung Bundesverband GebäudeGrün e.V. BuGG

Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Diese Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Auch wird Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ausschließlich eine freiwillige Begrünung. Diese darf nicht in Bebauungsplänen festgesetzt sein. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports und bei Neubauten. Sollte aus statischen Gründen nur ein Leichtbegrünungssystem möglich sein, wird dieses seit letztem Jahr mit maximal 20 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten gefördert.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Grundsätzlich können alle Eigentümer aus Gemeinden und Städten in Mayen-Koblenz einen Förderantrag stellen. Nicht alle Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz sind gleichermaßen vom Klimawandel betroffen. Die Förderung erfolgt deshalb vorrangig in den Gemeinden des Landkreises, die besonders von Hitzeereignissen betroffen sind.
Mehr Informationen zum Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“ sowie den Förderantrag finden Interessierte unter www.kvmyk.de/gebaeudegruen. Gerne helfen auch Dr. Rüdiger Kape, Telefon 0261/108-420, E-Mail ruediger.kape@kvmyk.de und Lina Jaeger, Telefon 0261/108-417, E-Mail lina.jaeger@kvmyk.de weiter.